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Finanzamt
(Quelle: picture alliance)

Faktencheck Vermögensteuer

Hohe Kosten, wenig Nutzen

Die SPD plant die Vermögensteuer wieder einzuführen. Das lehnt die Unionsfraktion ab. Stattdessen sollen Steuerausgaben klar priorisiert werden. Hier der Faktencheck zur Vermögensteuer.

Letztendlich war die Vermögensteuer schon 1995 vom Verfassungsgericht gekippt worden, weil die Richter den Gleichheitsgrundsatz verletzt sahen. Hier die wichtigsten Fragen zur Vermögensteuer im Überblick

Faktencheck

  • Wie wird eine Vermögensteuer erhoben?

    Eine Vermögensteuer zu erheben, verursacht einen enormen bürokratischen Aufwand. So werden beispielsweise viele neue Finanzbeamte benötigt. 

    Was zählt zum Vermögen?

    Ein großes praktisches Problem stellt auch die Bewertung von Vermögen dar: Wo gelten Ausnahmeregelungen?  Was genau soll der Staat  besteuern: das Grundstück, die Immobilie, den Oldtimer, die Kunstsammlung, die Uhr oder den Familienschmuck? Und mit welchen verbindlichen Maßstäben wird der Wert eines Vermögens bei der Steuererklärung angesetzt? 

    Diese Fragen sind nicht neu. Sie haben dazu geführt, dass die Vermögensteuer nicht mehr erhoben wird. Bereits 1995 hat das Bundesverfassungsgericht die damals bestehende Vermögensteuer gekippt, weil die Bewertungsfrage nicht ausreichend bei der Erhebung berücksichtigt wurde. Es darf also niemanden wundern, dass bereits die komplizierte Steuererhebung einen großen Teil der Steuereinnahmen auffrisst. 

    Hohe Kosten - wenig Nutzen

    Heißt konkret: Die Kosten dafür stehen kaum im Verhältnis zu den Einnahmen. Als die Vermögensteuer in Deutschland noch existierte, betrugen allein die Kosten ihrer Erhebung über dreißig Prozent! Die Unionsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Finanzbeamten nicht Land auf Land ab Vermögens-Bewertungen vornehmen müssen, sondern entsprechend ihrer Qualifikationen eingesetzt werden, um bestehende Steueransprüche durchzusetzen.
     

  • Warum ist die Erhebung der Vermögensteuer so kostenintensiv?

    Um den aktuellen Vermögenswert zu ermitteln, müsste die betroffenen Steuerpflichtigen und Unternehmen jedes Jahr eine Art Inventur, also eine steuerliche Bewertung ihrer Vermögenswerte, vornehmen. Sie müsste so tun als würden sie ihr Unternehmen, Grundstück oder Wertsachen verkaufen. 

    Nicht mit Gleichheitsgrundsatz vereinbar

    Bei der Vermögensteuer, die bis 1997 galt, wurden Immobilien noch nach einem Einheitswert geschätzt. Dass der Wert einer Wohnung in Städten wie Hamburg oder München ein völlig anderer ist als etwa auf dem Land, blieb damals unberücksichtigt. Das führte letztendlich dazu, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. Juni 1995 die Vermögensteuer für „nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar“ erklärte. 
     

  • Warum ist die Umsetzung der Vermögensteuer so schwierig?

    Die Vermögenssteuer wurde 1995 durch das Bundesverfassungsgericht gekippt. Die Verfassungsrichter sahen den Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil es keinen einheitlichen Bewertungsmaßstab für Immobilien gab. Neben großen bürokratischen Problemen stellen sich weitere Fragen, die eine verfassungskonforme Ausgestaltung schwierig machen. Insbesondere die Frage, ab welchem Vermögen eine Steuerpflicht entsteht, ist nicht leicht zu beantworten. Es ist zu erwarten, dass ein breiter Ansatz gewählt wird, womit auch schon private Immobilien und kleinere und mittlere Unternehmen mit Grundbesitz in einer Steuerpflicht wären. So würde beispielsweise der Besitzer eines Reihenhauses im Münchner Vorort Ismaning aufgrund des geltenden Immobilienpreises schon vermögensteuerpflichtig sein. Das lehnt die Unionsfraktion ab. 

    Priorität bei Ausgaben setzen

    Der Staat hat immer noch Steuereinnahmen in Rekordhöhe. Diese müssen klar priorisiert werden: In Investitionen, Innovationen, Infrastruktur. Eine Vermögensteuer würde genau das Gegenteil bewirken.