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Gabelstabler, Fabrik
(Quelle: Pixabay)

Faktencheck | Unternehmensteuer

Unionsfraktion legt Reformpapier vor

Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Konzept für eine Reform der Unternehmensbesteuerung beschlossen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Modernisierung der Unternehmensteuer. 

Deutschland hat eine starke Wirtschaft. Doch der internationale Wettbewerb wird für den Standort Deutschland härter. Viele Länder haben die Steuerbelastung für Unternehmen drastisch gesenkt, zuletzt die USA. In Deutschland gab es eine Unternehmensteuerreform zuletzt vor 10 Jahren. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher ein Konzept zur Reform der Unternehmensbesteuerung vorgelegt. 

Faktencheck

  • Warum ist eine Reform der Unternehmensteuer notwendig?

    Im Vergleich zu anderen Ländern in Europa und der Welt werden die Unternehmen in Deutschland steuerlich stark belastet. Unter Einbeziehung des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer ist die Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften auf bis zu 35 Prozent und die Steuerbelastung der Personengesellschaften auf bis über 45 Prozent gestiegen. Für den Standort Deutschland ist diese hohe Steuerbelastung auf Dauer nachteilig. Mit einer wettbewerbsfähigen Besteuerung unserer Unternehmen sichern wir langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Wirtschaftsstandorts und damit auch den Wohlstand unseres Landes. 

  • Welche Bereiche umfasst das Reformkonzept?

    Das Konzept der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine umfassende Modernisierung der Unternehmensbesteuerung umfasst drei Bereiche:

    • Wettbewerbsfähigkeit stärken
    • Bürokratie abbauen 
    • Strukturen verbessern 

    Ein zentrales Ziel ist es, nicht ausgeschüttete, sogenannte thesaurierte Gewinne, von Unternehmen mit maximal 25 Prozent zu besteuern.
     

  • Was soll bei der Körperschaftsteuer geschehen?

    Eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 auf 10 Prozent würde dazu führen, dass bei einem gewerbesteuerlichen Hebesatz von 400 Prozent und der vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags die Steuerbelastung bei 24 Prozent liegt. Eine andere Möglichkeit zur Senkung der Körperschaftsteuerbelastung wäre die zumindest teilweise Anrechnung der Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften. Eine solche Anrechnung muss über mehrere Veranlagungsjahre hinweg möglich sein.

  • Welche Auswirkungen hätte die vollständige Abschaffung des Soli?

    Die völlige Abschaffung des Solidaritätszuschlages ist auch zur Entlastung der Unternehmen sinnvoll. Bei dem aktuellen Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent stellt die komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlages jedoch lediglich eine zusätzliche Steuerentlastung in Höhe von 0,83 Prozent dar und kann daher nur ein kleines Teilstück zur Entlastung von Unternehmen sein.

  • Was soll bei der Gewerbesteuer geschehen?

    Die Forderung, die Gewerbesteueranrechnung weiterzuentwickeln, wurde bereits in Teilen umgesetzt: Die Gewerbesteuer ist für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle. Trotzdem muss dringend eine grundlegende Weiterentwicklung der Gewerbesteuer angegangen werden. Nach der geltenden Rechtslage kommt es bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu einer Neutralisierung der Gewerbesteuerbelastung bis zu einem Hebesatz von circa 400 Prozent. In vielen Kommunen sind die Gewerbesteuerhebesätze aber mittlerweile deutlich höher. Der Durchschnitt deutscher Großstädte liegt bei circa 450 Prozent und in Einzelfällen sogar bei 580 Prozent. Daher muss es wieder möglich sein, die Gewerbesteuer vollständig im Rahmen der Einkommensteuer zu neutralisieren. Diese Forderung wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt. Der Ermäßigungsfaktor wurde auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags erhöht. Bis zu einem Hebesatz von bis zu 420 Prozent können damit im Einzelfall Personenunternehmer durch die Steuerermäßigung vollständig von der Gewerbesteuer entlastet werden.

  • Sind Veränderungen für Personengesellschaften geplant?

    Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften müssen Personengesellschaften bei der Besteuerung oft eine Reihe von Nachteilen in Kauf nehmen. Die bisherigen Regelungen, um eine rechtsformneutrale Besteuerung von Kapital­ und Personengesellschaften zu erreichen, sind nicht ausreichend. Die Gesellschafter von Personengesellschaften sollten deshalb die Möglichkeit erhalten, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen.

  • Muss das Außensteuerrecht reformiert werden?

    Das Außensteuergesetz stammt aus dem Jahr 1972 und muss reformiert werden, um erhebliche Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu beseitigen. So ist die sogenannte Niedrigbesteuerungsgrenze von derzeit 25 Prozent auf maximal 15 Prozent abzusenken, denn sie führt häufig zu einer Doppelbesteuerung deutscher Unternehmen. Außerdem ist der Katalog der sogenannten „aktiven Einkünfte“ dringend zu überarbeiten. 

  • Sind die Zinssätze der Finanzämter noch zeitgemäß?

    Der Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen steht mit 6 Prozent pro Jahr in einem starken Missverhältnis zum Marktzins. Die Zinssätze müssen an das marktübliche Niveau angepasst werden. Außerdem sollten Zinszahlungen steuerlich abzugsfähig sein. 

  • Wie kann die Digitalisierung noch stärker genutzt werden?

    Die Vorteile der Digitalisierung müssen noch stärker für die Erklärungspflichten zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer genutzt werden. Ziel muss es sein, dass Steuererklärungen nicht nur elektronisch abgegeben werden können, sondern dass auf Erklärungen weitgehend verzichtet werden kann. Daten, die der Finanzverwaltung auch aus anderen Quellen bekannt sind, sollen nicht mehr erklärt werden müssen.

  • Können Meldepflichten reduziert werden?

    Es ist zu prüfen, welche Meldepflichten reduziert oder ganz abgeschafft werden können. Gerade Meldepflichten für die Statistik, die für die Unternehmensführung oft keine Relevanz haben, binden zunehmend Ressourcen im Unternehmen. Hier gilt es den Fokus auf essentielle Angaben zu legen. 

  • Kann es bei Betriebsprüfungen Veränderungen geben?

    Bund und Länder müssen gemeinsam Lösungen erarbeiten, um Betriebsprüfungen zeitnäher und effektiver durchzuführen. Zeitnahe und vor allem kooperative Betriebsprüfungen schaffen auch Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen.

  • Welche weiteren steuerlichen Veränderungen sind für Unternehmen erforderlich?

    Um die Liquidität vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen zu stärken, sollte die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf 1.000 Euro steigen. Auch sollte die Grenze für die sogenannten Sammelposten auf 3.000 Euro steigen und der entsprechende Abschreibungszeitraum von fünf auf drei Jahre verkürzt werden. Die Wiedereinführung der Möglichkeit einer degressiven Abschreibung konnten wir bereits zeitlich befristet als wichtige Liquiditätsmaßnahme beschließen.

    Außerdem sollten Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in die Förderung von umweltgerechter Technologie und der CO2-Reduzierung entwickelt werden.

    Es bedarf einer umfassenden Neuregelung der Verlustabzugsbeschränkungen bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Im Bereich des Verlustrücktrags konnten wir die zeitlich befristete Erhöhung von derzeit 1 Million Euro auf bis zu 5 Millionen Euro Rücktragsmöglichkeit aufs Vorjahr durchsetzen.

  • Wie will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion diese Ziele umsetzen?

    Die CDU/CSU­-Bundestagsfraktion verfolgt das Ziel, das von ihr beschlossene Konzept für eine umfassende Modernisierung der Unternehmensbesteuerung so rasch wie möglich umzusetzen, um auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Ein Teil dieser Forderungen wurde bereits gesetzlich beschlossen und hilft den Unternehmen nun besonders in der Corona-Krise.