Skip to main content
Faktencheck Rente
(Quelle: pa/ZB)

Faktencheck: Rente

Gute Nachrichten für die Rentnerinnen und Rentner

Die gesetzliche Rentenversicherung befindet sich trotz der Corona-Pandemie weiterhin in hervorragender Verfassung. Die Renten stiegen zum 1. Juli 2020 erneut deutlich. In Ostdeutschland um 4,2 Prozent, in den alten Bundesländern sind es 3,45 Prozent.
Da die Höhe der Rente der Entwicklung der Löhne folgt, steht diese Anpassung trotz der aktuell schwierigen Lage den Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland zu. Die Menschen im Rentenbezug können sich auf die von Angela Merkel geführte Bundesregierung verlassen.

Die Renten in Ostdeutschland werden ab 1. Juli 2024 endgültig 100 Prozent des Westwertes erreichen. Dafür profitieren die Arbeitnehmer in Ostdeutschland bis Ende 2024 von einer Höherwertung ihrer Beiträge zur Rentenkasse.

Hier unser Faktencheck:

Faktencheck

  • Wie hoch waren in den vergangenen Jahren die Rentenerhöhungen?

    Rente
    Bild: pa/ Ulrich Baumgarten

    Als Folge der guten wirtschaftlichen Entwicklung hat sich auch die Höhe der Renten in den vergangenen Jahren sehr erfreulich entwickelt. Den stärksten Anstieg gab es 2016 mit 4,25 Prozent im Westen und sogar fast 6 Prozent in den neuen Bundesländern. Aber auch zum 1. Juli 2020 wurden die Renten in den alten Bundesländern um fast 3,45 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent angehoben.

    Da die Inflationsrate in diesem Zeitraum im Durchschnitt deutlich niedriger lag, konnten sich die Rentnerinnen und Rentner in den vergangenen zehn Jahren immer wieder über reale Kaufkraftgewinne freuen.
    Wir gehen auch davon aus, dass das Rentenniveau durch die deutliche Rentenanpassung sogar steigen wird.

  • Wie hoch ist die Mütterrente und welche Frauen bekommen sie?

    Mütter
    Bild: pa/dpa

    Die Erhöhung der Mütterrente zum 1. Juli 2014 war ein großer Erfolg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Damit wurde eine Gerechtigkeitslücke geschlossen und die Erziehungsleistung der Frauen und Männer, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, durch eine höhere Rente finanziell gewürdigt. Denn Eltern, die vor 1992 Kinder großgezogen haben, hatten bei weitem nicht die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie jüngere Eltern sie mittlerweile haben.

    Mit der Mütterrente erhielten die Mütter und Väter, die für die Erziehung ihrer vor 1992 geborene Kinder die Berufstätigkeit unterbrochen haben, 2014 pro Kind ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Zum 1. Januar 2019 gab es nun ebenfalls auf Initiative von CDU und CSU eine erneute Erhöhung der Mütterrente, indem weitere sechs Monate Kindererziehungszeit angerechnet wurden.  

    Rund zehn Millionen Frauen profitieren von der Ausweitung der Mütterrente. Ein Beispiel: Bei zwei vor 1992 geborenen Kindern gibt es rund 700 Euro im Jahr zusätzlich. Einige Frauen haben jetzt sogar ganz neue Ansprüche erworben, so zum Beispiel, wenn sie drei vor 1992 geborene Kinder haben.

  • Bis wann sind Ost- und West-Renten endlich voll angeglichen?

    Rentner
    Bild: pa/ Rothermel

    Von 2018 bis 2024 werden die Rentenwerte in den neuen Bundesländern schrittweise denen in Westdeutschland angeglichen. Parallel dazu fällt die Höherbewertung der Einkommen im Osten weg. Damit wird auch im Bereich der Alterssicherung die deutsche Einheit vollendet sein. 
    Die Angleichung wird ebenfalls auf die gesetzliche Unfallversicherung und die Alterssicherung der Landwirte übertragen.

    Sowohl der Rentenwert (Ost) als auch die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) und die Bezugsgröße (Ost) werden nach gesetzlich festgelegten Schritten stufenweise auf die jeweiligen Westwerte angehoben. Die Angleichung erfolgt auch deshalb über einen längeren Zeitraum, damit die Höherbewertung der Einkünfte im Osten nicht abrupt wegfällt, sondern langsam abschmilzt.

  • Wie flexibel bin ich beim Renteneintritt?

    Renteneintritt
    Bild: pa/chromorange

    Die von der Union durchgesetzte Flexirente macht es einfacher, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individuell zu gestalten. Durch die neuen flexibleren Hinzuverdienstregelungen können Menschen neben ihrer Rente arbeiten, ohne durch starre Verdienstgrenzen zu starke Einbußen bei ihrer Rente befürchten zu müssen. 

    Wer zum Beispiel mit 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann daneben durch eine Beschäftigung bis zu 6300 Euro zusätzlich verdienen, ohne dass es Abzüge bei der Rente gibt. Aber auch bei höherem Arbeitsverdienst wird der Mehrverdienst nur zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze darf unbegrenzt hinzuverdient werden. 

    Für Jahr 2020 wurde die Grenze von 6.300 Euro wegen der Corona-Pandemie sogar kurzfristig auf 44.590 Euro angehoben, damit Rentner die sich in der besonderen Lage engagieren, keine Einbußen bei ihrer Rente befürchten müssen.

    Wer als Rentnerin oder Rentner weiterarbeiten möchte, kann selbst entscheiden, die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung weiter zu zahlen und damit die eigenen Rentenansprüche noch weiter zu erhöhen. Die Beiträge werden dann weiterhin je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen

  • Kann ich mit 63 wirklich abschlagsfrei in Rente?

    Pension
    Bild: pa/dpa

    Nein, aber zumindest die Geburtsjahrgänge bis 1963 können noch vor dem 65. Lebensjahr eine abschlagsfreie Rente erhalten. Sie kann von Arbeitnehmern nach 45 Beitragsjahren in Anspruch genommen werden. Parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters steigt auch das Eintrittsalter für die Rente mit 63 bis 2029 stufenweise auf 65 Jahre an. 

  • Welche Verbesserungen gibt es bei der Riester-Rente?

    Riester
    Bild: pa/dpa

    Riester-Sparer bekommen mehr Geld vom Staat, denn die Grundzulage für diese Art der Privatvorsorge wurde zum 1. Januar 2018 von vorher 154 auf 175 Euro erhöht. Das kommt vor allem den Riester-Sparern mit geringen Einkommen zugute. Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr).

    Gerade Frauen profitieren über die zusätzlichen Kinderzulagen in vielen Fällen besonders von der Riester-Rente.

    Eine grundlegende Verbesserung gibt es auch für Menschen, die wegen einer kleinen Rente zusätzlich Grundsicherung im Alter beziehen.

    Wer riestert, hat zukünftig im Alter immer mehr als die reine Grundsicherung, selbst wenn er oder sie im Alter auf Grundsicherung angewiesen wäre.

    Riesterrenten werden nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet. Der Freibetrag beträgt mindestens 100 Euro und 30 Prozent des darüberhinausgehenden Betrages maximal bis zum halben Regelbedarf. (Dies sind im Jahr 2020 216 Euro und im Jahr 2021 also 221 Euro)

    Damit bringt „riestern“ später immer ein echtes „Plus“ ins Portemonnaie.

    Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz unterliegen Leistungen aus dem sogenannten „betrieblichen Riester“ in der Auszahlungsphase nicht mehr wie zuvor der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Förderung der betrieblichen Altersversorgung durch Riester wird dadurch noch attraktiver.

    Gerade für Menschen mit geringem Einkommen gibt es so einen neuen Anreiz, privat für das Alter vorzusorgen. Denn wer freiwillig vorsorgt, erhält zukünftig immer mehr als nur die Grundsicherung. 

    Ferner haben wir innerhalb der Bundesregierung verabredet, weitere Reformen der privaten Vorsorge für Riester-Sparer zu erarbeiten, um die Riester-Rente noch attraktiver zu gestalten und zu vereinfachen.

  • Welche Verbesserungen gibt es bei der Erwerbsminderungsrente?

    Erwerbsminderung
    Bild: pixabay

    Aus gesundheitlichen Gründen die Berufstätigkeit einschränken oder sogar ganz aufgeben zu müssen, geht oft mit einem schweren persönlichen Schicksalsschlag einher. Um zumindest die finanziellen Folgen etwas auszugleichen, wurden Bezieher einer Erwerbsminderungsrente bis Juni 2014 so gestellt, als hätten Sie bis zum 60. Lebensjahr weitergearbeitet.

    Die Bezüge von Versicherten, die ab 1. Juli 2014 aus gesundheitlichen Gründen ihre Berufstätigkeit erhebliche einschränken oder ganz aufgeben mussten, werden so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr weitergearbeitet, was bereits ein deutlicher Fortschritt war.
    Seit 2019 werden Menschen bei der Berechnung ihrer Erwerbsminderungsrente sogar so gestellt, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet. Damit werden bei der Rentenberechnung noch mehr Versicherungsjahre zugrunde gelegt, was zu einer spürbaren Steigerung der Bezüge führt.

  • Welche Verbesserungen gibt es bei den Betriebsrenten?

    Betriebsrente
    Bild: pa/dpa

    Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Ergänzung der gesetzlichen Rente, die auch in Zukunft noch weiter ausgebaut werden muss. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz erleichterte bereits insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, für ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten.

    Besonders gefördert wird dabei die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen. So erhalten Unternehmen besondere steuerliche Vergünstigungen, wenn sie ihren Mitarbeitern mit einem monatlichen Brutto-Einkommen von bis 2200 Euro Zuschüsse zu einer betrieblichen Altersversorgung zahlen. Dieser Betrag wird durch das Grundrentengesetz ab 2021 sogar auf 2.575 Euro angehoben.
    Verlässt ein Arbeitnehmer früher als erwartet einen Betrieb, sind die erworbenen Ansprüche für eine Betriebsrente jetzt besser geschützt.

    So hat die Union Verbesserungen bei der Übertragbarkeit und bei der sogenannten Unverfallbarkeit von Betriebsrenten auf den Weg gebracht. Wer mindestens 21 Jahre alt ist (bisher 25) und mindestens drei Jahre im Betrieb tätig war (bisher fünf Jahre), behält künftig bei der arbeitgeberfinanzierten Versorgung die Ansprüche auf die Betriebsrente, auch wenn das Unternehmen vorzeitig verlassen wird.

    Durch das Grundrentengesetz wird der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge ab 2021 nochmals deutlich attraktiver gestaltet.

    Wir werden gerade für Menschen mit geringem Arbeitsentgelt den Aufbau einer zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung fördern. Für Menschen mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn bis zu 2.575 Euro wird der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung von derzeit maximal 144 Euro auf 288 Euro angehoben. Darüber hinaus haben wir auch den steuerfreien Arbeitgeberbeitrag auf 960 Euro verdoppelt.

    Ferner werden seit 2020 Betriebsrenten bei der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung entlastet, da die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt wurde. Das heißt, dass auf diesen Betrag keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben werden. Das ist eine gute Lösung, weil damit alle Betriebsrentner spürbar entlasten werden – besonders die Betroffenen mit kleinen Renten – und gleichzeitig die Entlastung so gestaltet wird, dass sie für alle Generationen von Beitragszahlern verträglich ist. 

  • Welche Verbesserungen gibt es durch die Grundrente ab 2021?

    Menschen, die lange in die Rentenkasse gezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, sind künftig finanziell bessergestellt als Personen, die nicht in das Rentensystem eingezahlt haben.

    Wer trotz 33 Jahre Grundrentenzeiten auf ergänzende Grundsicherung im Alter angewiesen ist, profitiert von einem Freibetrag in der Grundsicherung und beim Wohngeld. Der Freibetrag beträgt mindestens 100 Euro und je nach Rentenhöhe bis zu 223 Euro monatlich. Mit dem Freibetrag setzen wir für die gesetzliche Rentenversicherung wie für die betriebliche und private Altersvorsorge das Prinzip durch: Leistung muss sich lohnen.

    Wer 33 Jahre an Grundrentenzeiten zurückgelegt hat, erhält zukünftig zudem niedrige Entgelte in der Rentenberechnung aufgewertet, soweit das beitragspflichtige Arbeitsentgelt mindestens 30 Prozent aber weniger als 80 Prozent eines Durchschnittsverdienstes betragen hat.

    Diese Aufwertung erfolgt aber nicht bedingungslos. Die volle Grundrente erhält nur, dessen zu versteuerndes Einkommen den Betrag von 1.250 Euro nicht überschreitet. Für Ehe- und Lebenspartner gilt ein gemeinsamer Betrag von 1.950 Euro. Damit hat die Union durchgesetzt, dass die Grundrente einkommensabhängig ist.

    Darüber hinaus wollen wir gerade für Menschen mit geringem Arbeitsentgelt den Aufbau einer zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung fördern. Für Menschen mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn bis zu 2.575 Euro wird der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung von derzeit maximal 144 Euro auf 288 Euro angehoben. Darüber hinaus haben wir auch den steuerfreien Arbeitgeberbeitrag auf 960 Euro verdoppelt. Damit stärken wir die zusätzliche Altersvorsorge.

    Mit der Stärkung der zusätzlichen Altersvorsorge für Geringverdiener legen wir die Grundlage dafür, dass in der Zukunft immer weniger Rentner auf Grundrente oder gar Grundsicherung angewiesen sein werden.