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(Quelle: picture alliance/chromorange)

Faktencheck: Neue Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Das Bundesteilhabegesetz führt die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem „Sozialhilfe“ heraus und überträgt sie ins Schwerbehindertenrecht, das SGB IX. Das bedeutet einen kompletten Systemwechsel: Die Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind jetzt Fachleistungen, wie etwa der persönliche Arbeitsassistent. Sie werden klar getrennt von Leistungen zum Lebensunterhalt, unabhängig davon, ob der Mensch mit Behinderung in einer Einrichtung oder in den eigenen vier Wänden lebt.

Faktencheck

  • Profitieren alle Menschen mit Behinderungen vom BTHG?

    In Deutschland leben rund 10 Mio. schwerbehinderte Menschen. Ihre Beeinträchtigungen sind sehr vielfältig und meist äußerlich gar nicht sichtbar. 883.000 Menschen sind heute aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen. Über 300 000 davon arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Aufgrund zunehmender Behinderung im Alter sowie psychischer Erkrankungen werden künftig noch mehr Menschen auf unterstützende Hilfen angewiesen sein.

  • Was wird sich konkret für die Menschen verbessern?

    • Menschen mit Behinderungen müssen nicht mehr mehrere Anträge bei verschiedenen Trägern, wie der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder Unfallversicherung, stellen. Zukünftig reicht ein einziger Reha-Antrag aus, um die verschiedenen Leistungen wie aus einer Hand zu erhalten.

    • Bundesweit wird ein Netz unabhängiger Beratungsstellen entstehen, insbesondere in den Regionen, in denen es heute keine Angebote gibt.

    • Menschen mit Behinderungen, die erwerbstätig sind und Eingliederungshilfe beziehen, können mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Ab 2020 werden sich Betroffene erst ab etwa 30.000 Euro Jahresverdienst mit einem prozentualen Eigenbeitrag an ihren Fachleistungen beteiligen müssen. Das Barvermögen wird mit Inkrafttreten zunächst bis etwa 27.000 Euro und ab dem Jahr 2020 bis 50.000 Euro anrechnungsfrei bleiben. Es war der Union besonders wichtig, dass ab 2020 das Einkommen und Vermögen des (Ehe-) Partners anrechnungsfrei wird. Diese Regelung war für viele Betroffene ein faktisches Heiratsverbot.

    • Wir schaffen neue Jobchancen in Betrieben und sorgen für verbesserte Leistungen in Werkstatt, Weiterbildung und Studium. Es war der Union wichtig, das „Budget für Arbeit“ bundesweit einzuführen. Das bedeutet, dass zukünftig für diejenigen Menschen mit Behinderungen, die aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln wollen, ein unbefristeter Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % des Arbeitsentgeltes an den Arbeitgeber erbracht werden kann. Außerdem ermöglichen wir anderen Leistungsanbietern, sich neben den Werkstätten zu etablieren und eröffnen so den Leistungsberechtigten ein Alternativangebot.

    • Für die Union war die gesetzliche Regelung der Assistenzleitungen, insbesondere der Elternassistenz, wichtig. Mit der Elternassistenz können zukünftig auch Mütter und Väter mit Behinderungen Assistenzleistungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder erhalten.

    • Jeder soll entscheiden können, wie oder mit wem er leben möchte. Deswegen haben wir gesetzlich festgelegt, dass gerade beim Wohnen die individuellen Lebensumstände und Wünsche des Menschen mit Behinderung besonders berücksichtigt werden müssen.

    • Menschen mit Behinderungen, die ihr Leben mit Assistenz selbst organisieren und nicht in einer Einrichtung leben, sollen stärker mitbestimmen können, welche Leistungen sie gemeinsam mit anderen beanspruchen wollen. Die individuelle Situation muss darüber entscheiden, was für den Einzelnen angemessen und zumutbar ist.

    • Die Union will ein klares Signal für die 300.000 Beschäftigten in den Werkstätten setzen. Dafür haben wir das monatlich für Beschäftigte in Werkstätten zusätzlich zu den Vergütungen gezahlte Arbeitsförderungsgeld auf 52 Euro verdoppelt. Zudem wird der Sparbetrag für Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und existenzsichernde Leistungen beziehen, von derzeit 2.600 auf 5.000 Euro angehoben. Von dieser Regelung werden alle Bezieher von Leistungen der Existenzsicherung nach dem SGB XII profitieren.

    • Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe steht heute oftmals ein Barbetrag in einer bestimmten Höhe zur Verfügung. Davon können sie sich Dinge kaufen, die sie in der Einrichtung beispielsweise nicht bekommen. Mit dem neuen BTHG wird dieser Barbetrag nicht mehr gesondert ausgezahlt, sondern ist im Regelsatz der Grundsicherung enthalten. Diesen bekommen die betroffenen Menschen in Zukunft direkt auf ihr eigenes Konto überwiesen. Der Union war es wichtig, dass der Barbetrag den Menschen erhalten bleibt. Deshalb muss künftig im neuen Verfahren zur Bedarfsermittlung und Leistungsfeststellung (Gesamtplankonferenz) gemeinsam mit ihnen und den Angehörigen oder Betreuern über die Höhe des Betrages beraten werden.

    • Auch für die Situation von Schwerbehinderten in Betrieben wollen wir etwas tun: Neben den bereits im Gesetz vorgesehenen Verbesserungen werden wir die Anhörungsrechte der Schwerbehindertenvertreter in Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung stärken. Bei Kündigungen muss die Schwerbehindertenvertretung angehört werden. Verstößt der Arbeitgeber gegen dieses Recht und beteiligt die Schwerbehindertenvertretung nicht, wird die Kündigung zukünftig unwirksam sein.

  • Ein Systemwechsel bringt immer Unsicherheiten. Hat das BTHG dafür Lösungen?

    Die Befürchtungen vieler Verbände zu einigen im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen hat der Gesetzgeber ernst genommen. Damit die Umsetzung gelingt, werden viele Regelungen, wie der Zugang zur Eingliederungshilfe oder das „Poolen“, d.h. wenn Leistungen von Betroffenen gemeinsam in Anspruch genommen werden, sowie Assistenzleistungen für Ehrenamtliche oder die Sicherung des Barbetrags, gründlich untersucht und in der Praxis erprobt. Sollten sich Fehlentwicklungen abzeichnen, wird nachgesteuert. Das BTHG wird in den kommenden Jahren prozesshaft weiterentwickelt.
    Besonders stark in der Kritik war der Vorschlag zum neuen Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe. Eine Einschränkung des berechtigten Personenkreises ist nicht gewollt, eine Ausweitung muss jedoch auch vermieden werden. Damit dieses Ziel erreicht wird, bleibt es vorerst beim geltenden Recht. Bis zum 1.1.2023 muss ein neues Gesetz den betreffenden § 99 SGB IX neu definieren. Vorher wird wissenschaftlich und mit Modellprojekten herausgearbeitet, welche Kriterien den künftigen Zugang zu Leistungen angemessen regeln.

  • Was kosten die neuen Teilhabeleistungen und wer zahlt?

    Die Eingliederungshilfe hat bisher jährliche Kosten in Höhe von rund 15 Mrd. Euro bei den Ländern und Kommunen verursacht. Sie macht damit über die Hälfte der Sozialausgaben aus, die insgesamt bei etwa 26,5 Milliarden Euro liegen. Die Hauptlast der Kosten tragen dabei die Träger der Eingliederungshilfe, also überwiegend die Kommunen und auch einige Bundesländer. Der Bund entlastet die Kommunen in den kommenden Jahren weiter finanziell. Sie können zudem über neue Regelungen im BTHG künftig ihre Ausgaben besser steuern. Das betrifft die neuen Verfahren und die Trennung der Fachleistungen von den Leistungen zum Lebensunterhalt, die der Bund in Zukunft finanziert.
    Der Bund wird aufwachsend bis 2020 und ab dann jährlich ca. 750 Millionen Euro zusätzlich für die neuen Leistungen zahlen.

  • Warum war der Weg zum Gesetz so schwierig?

    Wir sind in diesem Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit dem Koalitionspartner dafür eingetreten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit allen anderen Menschen am vielfältigen Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Gleichzeitig haben wir die finanziellen Interessen der Länder und Kommunen im Blick behalten: Es war unsere Aufgabe, die sich zum Teil widerstrebenden Interessen zusammenzuführen und zum Ausgleich zu bringen.
    Am Gesetzentwurf hat es massive Kritik von Verbänden und Ländern gegeben. Die Koalitionspartner haben sich dieser Kritik gestellt und im weiteren Verfahren an vielen Stellen nachgebessert. Mit dem BTHG haben wir eine Wende eingeläutet und den Blick auf das Thema Behinderung verändert. Das Gesetz wird in den kommenden Jahren Schritt für Schritt weiterentwickelt.