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(Quelle: Unsplash.com)

Faktencheck | Corona-Tests

Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus steigt seit Herbstbeginn stetig an. Seit dem 15. Oktober 2020 gilt eine neue Teststrategie. Hierzu Fragen und Antworten im Faktencheck.

Faktencheck

  • Was besagt die neue Teststrategie?

    Die neue Teststrategie stützt sich auf sogenannte Antigentests. Diese Tests ermöglichen es, Infektionen innerhalb kürzester Zeit zu erkennen. Weil sie unkompliziert sind, können auch mehr Personen getestet werden. Deswegen eignen sie sich besonders für Besucher, Beschäftigte, Bewohner und Patienten von Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie anderen medizinischen Einrichtungen.

    Mit Hilfe der Antigen-Schnelltests soll das Risiko minimiert werden, dass sich alte und kranke Menschen mit dem Coronavirus anstecken. Auf diese Weise kann auch verhindert werden, dass Risikogruppen erneut so stark vom gesellschaftlichen Leben abgeschnitten werden wie zur Zeit des Lockdowns im Frühjahr.

  • Wie funktionieren die Schnelltests?

    Der Test basiert laut Bundesgesundheitsministerium auf dem Nachweis von SARS-CoV-2-Eiweißen. Um eine Infektion festzustellen, muss ein Abstrich im Nasenrachenraum vorgenommen werden. Die einfachere Auswertung eines Antigentests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors, z. B. in Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen und in Arztpraxen ohne Diagnostiklabor. Alle zurzeit auf dem Markt befindlichen Antigen-Schnelltests müssen von geschultem, medizinischem Personal vorgenommen werden.

  • Welche Testpflicht gilt für Menschen, die aus Risikogebieten einreisen?

    Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist und sich davor 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort 14 Tage lang isolieren. Das gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Quarantäneverpflichtung. Die Regelung zur Quarantänepflicht kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.

  • Müssen Reiserückkehrer Tests bezahlen?

    Die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten wurde am 15. September 2020, also zum Ende der Sommerreisezeit, beendet. Für Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt ab dem 15. September 2020, dass sie innerhalb von zehn Tagen nach Einreise einen Anspruch auf kostenlose Testung haben.

  • Welche Länder gelten als Risikogebiete?

    Die Länder, die als Risikogebiete gelten, stehen auf einer Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Bundesregierung prüft fortlaufend, welches Land als Risikogebiet eingestuft werden muss. Zentrales Kriterium ist, in welchen Staaten oder Regionen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben hat. Auch EU-Staaten wie die Niederlande, Litauen, Bulgarien oder Slowenien sowie Regionen in Frankreich, Dänemark und Irland stehen derzeit auf der Liste.

  • Was bedeutet Quarantäne?

    Quarantäne bedeutet, dass man sich unmittelbar nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben muss. Dort muss man sich 14 Tage lang isolieren. Das Gesundheitsamt überwacht die Quarantäneverpflichtung.

    Die Regelung zur Quarantänepflicht kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Auf ihren Internetseiten informieren die Bundesländer darüber, wie ihre Quarantäneregelung konkret aussieht.
     

     

  • Ist eine Testwiederholung sinnvoll?

    Ein negatives Testergebnis kann immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Deshalb ist fünf bis sieben Tage nach dem Test eine Wiederholungstest sinnvoll. Angeordnet werden kann ein Wiederholungstest im Einzelfall von den zuständigen Gesundheitsämtern.

    Egal, wie das Testergebnis ausfällt: Treten innerhalb von 14 Tagen nach Einreise aus einem Risikogebiet typische COVID-19-Symptome wie Atemnot, Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust auf, muss umgehend das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Unklare Symptome sollten – auch wenn der Test negativ war – unverzüglich mit einem Arzt abgeklärt werden.