Skip to main content
Max Straubinger
(Quelle: Fotograf: Tobias Koch )

Straubinger: “Aufklärung und Information"

Max Straubinger erklärt Details der Zustimmungslösung

Der Bundestag regelt die Organspende neu und hat sich für die Zustimmungslösung entschieden. Die sieht vor, dass man der Organspende ausdrücklich zugestimmt haben muss, damit Organe entnommen werden dürfen. Im Kurzinterview dazu der Max Straubinger von der CSU. 

Zustimmungslösung – wie müssen wir uns das in der Praxis vorstellen?
Max Straubinger: Ziel ist, dass sich mehr Menschen mit der Frage auseinandersetzen, ob sie bereit wären Organe zu spenden. Dies soll unter anderem durch verstärkte Aufklärung gelingen. Die Dokumentation der Entscheidung soll erleichtert werden und neben dem klassischen Organspendeausweis wird ein bundesweites Online-Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information eingerichtet, in das die Menschen ihre Entscheidung eintragen können. Hausärzte werden stärker einbezogen und sollen Patientinnen und Patienten über die Organspende beraten. Auch bei Ausweisstellen soll die Möglichkeit geschaffen werden die Entscheidung eintragen zu lassen und es wird dort auch auf die weiteren Informations- und Beratungsmöglichkeiten hingewiesen. 

Was sind Ihre Argumente – warum bevorzugen Sie diese Variante?
Max Straubinger: Bei solch emotional geführten Debatten ist es immer auch wichtig zu betrachten, welche Maßnahmen wirklich zielführend sind. Im europäischen Ausland sprechen die Zahlen eine klare Sprache und es sind die verbesserten Strukturen und verstärkte Aufklärung, die zu einem Anstieg der Organspendezahlen führen. Dabei ist zunächst unerheblich, ob die Zustimmungs- oder Widerspruchslösung vorherrscht. Verbesserte Strukturen, gut ausgebildetes Fachpersonal und Transplantationsbeauftragte sowie weitreichendes Vertrauen der Bevölkerung in das Transplantationswesen bewirken einen Anstieg. Im letzten Jahr haben wir bereits entsprechende Änderungen des Transplantationsgesetzes vorgenommen, die die notwendigen strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Krankenhäusern schaffen. Nach dieser strukturellen Veränderung streben wir nun an verbindliche Informationen und eine bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik in der Gesellschaft zu fördern. Die einer Spende immer zugrundeliegende Freiwilligkeit der Menschen wird vom Ansatz der Zustimmungslösung dabei aber nicht ausgehebelt.

Wie sehen Sie die Zustimmungslösung in den Bemühungen, die Organspendebereitschaft voranzutreiben?
Max Straubinger: Die grundsätzliche theoretische Spendenbereitschaft der Menschen ist bereits recht hoch. Nun muss erreicht werden, dass es diesen Menschen erleichtert wird, sich gezielt mit der Thematik auseinanderzusetzen, um dann ihre Entscheidung zu registrieren. Es liegt dabei in der Aufgabe des Staates zu informieren und das Vertrauen in die Institutionen und Organisationen wiederherzustellen, das in der Vergangenheit erschüttert wurde. Die Bereitschaft kann nur durch Freiwilligkeit gestärkt werden. Schweigen kann keine Willenserklärung sein und auch nicht als Zustimmung zur Entnahme der Organe gewertet werden. Die Widerrufslösung schreckt die Menschen ab und sie wird als ein starkes Eingreifen des Staates in ein sehr persönliches und individuelles Thema gesehen. Die Bereitschaft zur Organspende kann in der Gesellschaft durch kontinuierliche Aufklärung und Information gestärkt werden, ohne jedoch Selbstbestimmung und Freiwilligkeit einzubüßen. Deshalb konzentrieren wir uns auf Aufklärung und Information, um die Zahl der eingetragenen Organspender zu erhöhen. 

 

Zum Thema Zustimmungslösung bei der Organspende auch ein Interview mit Hermann Gröhe: