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(Quelle: Fotograf: Laurence Chaparon)

„Sicherheit der Patientendaten hat Vorrang“ 

Drei Fragen an, drei Antworten von Karin Maag zur Digitalisierung im Gesundheitssystem

Ob Diagnose, Behandlung oder die Kommunikation zwischen Ärzten, Patienten und Apotheken: Durch digitale Anwendungen wird vieles einfacher, schneller und präziser. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte die Chancen der Digitalisierung für alle Beteiligten nutzbar machen. Karin Maag, die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, erklärt unter anderem, was sich mit dem geplanten „Digitale Versorgung-Gesetz“ ändern wird.

 

Frau Maag, wie sieht die digitale Zukunft des Gesundheitswesens aus?

Digitalisierung im Gesundheitswesen heißt vor allem, die Anwendung elektronischer Geräte zur medizinischen Versorgung (E-Health) und die Telemedizin voranzubringen. Davon sollen in erster LiniePatientinnen und Patienten sowie Ärzte, Apotheken und andere Akteure im Gesundheitswesen profitieren. Genau wie in vielen anderen Bereichen helfen digitale Prozesse dabei, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu vereinfachen. So muss der Arzt bald keine Verordnung mehr für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel oder keine Krankschreibungen mehr auf Papier ausstellen. Auch kann die Digitalisierung etwa bei der Auswertung von wichtigen Werten wie Blutzucker oder Blutdruck behilflich sein.

Ein anderes Beispiel sind spezielle Textilien für Personen mit erhöhtem Herzinfarktrisiko, die Störungen des Herzens erkennen und im besten Fall Gegenmaßnahmen einleiten können, bevor es zu einem Infarkt kommt. Älteren oder pflegebedürftigen Menschen können technische Assistenzsysteme  mehr Selbstbestimmung und Teilhabe bringen. 

Der Patient entscheidet über seine Daten

Der Patient wird seine persönlichen Gesundheitsdaten in Form einer elektronischen Patientenakte selbst verwalten und Ärzten sowie anderen
Leistungserbringern selbstbestimmt zur Verfügung stellen können. Das alles wird digital gehen und zwar im sicheren digitalen Gesundheitsnetzwerk, der Telematikinfrastruktur. Dabei ist mir die Sicherheit der persönlichen Daten der Patienten besonders wichtig. Aus diesem Grund sind wir, was die Sicherheitsanforderungen angeht, besonders gründlich.

Welche Schritte wollen Sie mit dem „Digitale Versorgung-Gesetz“ jetzt gehen?
 
Mit dem Gesetz bringen wir digitale Gesundheitsanwendungen – wie Apps – deutlich schneller in die Gesundheitsversorgung. Versicherte haben künftig einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen. Die digitale Kommunikation zwischen Arztpraxen, Kliniken und anderen Leistungserbringern weiten wir zudem weiter aus: Für Krankenhäuser und Apotheken setzen wir klare Fristen für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur – das digitale Netzwerk des Gesundheitswesens. Zudem schaffen wir die Möglichkeit, dass sich Hebammen, Physiotherapeuten und Pflegeeinrichtungen freiwillig an dieses Netz anschließen. Das bringt uns einer funktionsfähigen elektronischen Patientenakte deutlich näher. 

Verwaltungsprozesse einfacher machen

Darüber hinaus vereinfachen wir die oft noch viel zu bürokratischen Verwaltungsprozesse, etwa durch mehr digitale Verordnungen. Die Möglichkeit von Rezepten für Arzneimittel in elektronischer Form erweitern wir nun auch auf Verordnungen im Bereich der Heil- und Hilfsmittel. Im parlamentarischen Verfahren werden wir darüber beraten, ob weitere elektronische Rezepte folgen können. Zudem ermöglichen wir in begrenztem Rahmen die Nutzung von Gesundheitsdaten zur Forschung. 

Widersprechen sich Datenschutz und Forschung mit Gesundheitsdaten nicht?

Datenschutz hat für uns hohe Priorität. Dennoch liegt es im Interesse eines funktionierenden Gesundheitssystems, dass die Wirkung von Leistungen und Innovationen  kritisch überprüft werden. Nur so kann man Anpassungen vornehmen und unser Gesundheitswesen zukunftsfest gestalten . Dadurch wird die Versorgung stärker am Bedarf ausgerichtet und wir können Einsparungen für die Solidargemeinschaft erzielen. Für die Forschung in diesem Gebiet werden wir klare Rahmenbedingungen setzen: Ausschließlich für einen bestimmten Kreis von Nutzungsbrechtigten und genau definierte Zwecke werden wir den Zugang zu diesen anonymisierten bzw. pseudonymisierten Daten gewähren. Das Einhalten dieser hohen Standards werden wir verbindlich festschreiben. Niemand sollte die Sorge haben müssen, dass seine Gesundheitsdaten