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(Quelle: picture alliance/ Bildagentur Online/ Tetra Images)

Schnellere Termine – Bessere Versorgung auf dem Land

3 Fragen, 3 Antworten zum TSVG an Karin Maag

Der Deutsche Bundestag verabschiedet am Donnerstag ein Gesetz, das die medizinische Versorgung von gesetzlich Versicherten verbessert – ihnen z.B. schnellere Termine beim Facharzt ermöglicht. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, erklärt die wichtigsten Punkte des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG).

Viele Patienten klagen darüber, dass sie in dringenden Fällen zu lange auf einen Arzttermin warten müssen. Wie wird hier für Abhilfe gesorgt?

Um Wartezeiten zu verkürzen, setzen wir gleich an mehreren Punkten an. Zunächst bauen wir die Terminservicestellen aus, die bereits heute Patienten einen Termin beim Arzt vermitteln. Die Terminservicestelle wird künftig unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 vierundzwanzig Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche erreichbar sein. In Akutfällen wird Patienten über diese Stelle ein Termin vermittelt – entweder in einer normalen Arztpraxis, in einer Portal- oder Bereitschaftsdienstpraxis oder in einer Notfallambulanz.  Zudem vermitteln diese Stellen künftig nicht nur Termine bei Fachärzten und Hausärzten, sondern unterstützen Versicherte vielmehr auch bei der Suche nach einem Haus- oder Kinderarzt, der die Patienten dauerhaft versorgt. Eine Verbesserung des Zugangs zur medizinischen Versorgung für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung erreichen wir im Übrigen auch dadurch, dass wir die Mindestsprechstundenzeit bei Ärzten von 20 auf 25 Stunden erhöhen. 

Viele Patienten wenden sich überdies bei unklaren Beschwerden nicht immer gleich an den richtigen Facharzt. Um solche Irrtümer besser zu vermeiden, erhalten Patienten, die den sogenannten hausarztzentrierten Versicherungstarif gewählt haben und sich dementsprechend bei gesundheitlichen Problemen in der Regel zuerst an einen Hausarzt wenden, künftig 50 Prozent der Gewinne zurück, die ihre Kassen dadurch erwirtschaften. 
 

Wann kommt die elektronische Patientenakte?

Wir verpflichten die gesetzlichen Krankenkassen, ihren Versicherten spätestens ab dem Jahr 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Damit können Patientinnen und Patienten jederzeit auf ihre medizinischen Daten zugreifen. Der Datenschutz muss natürlich gewährleistet sein.
Langfristig sollen Versicherte auf „ihrer“ elektronischen Patientenakte solche Informationen speichern können, die sie für wichtig halten - beispielsweise medizinische Daten, die in einer Notsituation lebensrettend sein können, aber auch Befunde, Diagnosen oder Behandlungsberichte. Lebenswichtig kann aus unserer Sicht auch der Medikationsplan sein. Er informiert Patienten darüber, wann sie welche Medikamente einnehmen müssen. Und er hilft Ärzten, Medikationsfehler zu vermeiden – also Medikamente zu verschreiben, die keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, die der Patient bereits nimmt, auslösen. 

Mit der elektronischen Patientenakte sorgen wir zudem für eine bessere Vernetzung der unterschiedlichen Leistungsanbieter im Gesundheitssystem. Ihnen erleichtern wir die Datenübermittlung, natürlich ebenfalls unter Wahrung des Datenschutzes. 

Wie wird die Versorgung der Patienten auf dem Land verbessert?

Eine medizinisch gute Versorgung der Menschen, die auf dem Land leben, ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir werden Ärztinnen und Ärzte, die sich in wirtschaftlich schwächeren Räumen niederlassen, mit regionalen Zuschlägen besser vergüten. Die Bundesländer erhalten außerdem die Möglichkeit, die Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärztinnen und Ärzten in strukturschwachen Gebieten aufzuheben. Damit können sich Ärzte künftig auch in Bereichen ansiedeln, in denen das bislang nicht mehr möglich war.

Weitere Chancen für eine bessere Versorgung auf dem Land sehen wir auch in der Telemedizin. Gerade für ältere Patienten hat sie den Vorteil, dass sie sich nicht mehr bei jeder Nachfrage oder Nachuntersuchung auf den Weg zu ihrem Arzt machen müssen. Vieles ist auch heute schon möglich - beispielsweise über eine Videosprechstunde. 

Außerdem soll verhindert werden, dass Patienten für einen Termin beim Spezialisten lange warten oder weite Strecken zurücklegen müssen. Hier schaffen wir Abhilfe, indem wir sogenannte Telekonsile nutzen. Beispielsweise können behandelnde Ärzte zur Beurteilung eines Befunds Röntgen- und CT-Aufnahmen über das Internet Experten an einer Uniklinik vorlegen. Außerdem stellen wir uns vor, dass mobile Arztpraxen geschaffen werden oder dass die Kassenärztlichen Vereinigungen eigene Praxen auf dem Land einrichten.