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Joachim Pfeiffer, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
(Quelle: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag )

Pfeiffer: Überflüssige Bürokratie abbauen

Drei Fragen zum Bürokratieentlastungsgesetz an Joachim Pfeiffer

Der Bundestag entlastet mittelständische Unternehmen bei der Bürokratie - und zwar um als eine Milliarde Euro im Jahr. Drei Fragen an und drei Antworten von dem wirtschaftspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer.

Herr Pfeiffer, wie beurteilen Sie die Änderungen?

Pfeiffer: Das Gesetz ist eine sehr gute Nachricht insbesondere für die 3,6 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Wir setzen damit ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um und zeigen, dass wir es ernst meinen mit der Entlastung von Wirtschaft und Bürgern. Allerdings darf es nicht dabei bleiben. Bürger und Wirtschaft brauchen den weiteren Abbau von überflüssiger Bürokratie.

Was wird verbessert?

Pfeiffer: Wir führen die elektronische Krankmeldung ein und sorgen dafür, dass Meldescheine in Hotels künftig auch digital abgegeben werden können. Die bisherige Zettelwirtschaft verursacht unnötig Kosten. Wichtig ist auch, dass die elektronische Aufbewahrungsfristen von Steuerunterlagen von zehn auf fünf Jahre halbiert werden und Betriebsgründer ihre Umsatzsteuervoranmeldung nur noch vierteljährlich und nicht wie bisher monatlich abgeben müssen.

Wo sollten darüber hinaus bürokratische Hürden abgebaut werden? 

Pfeiffer: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass es auch auf EU-Ebene – etwa durch das Prinzip „one in, one out“ – zu einem Abbau bürokratischer Regelungen kommt. Das Prinzip bedeutet, dass für jede zusätzliche Vorschrift eine andere Regelung abgeschafft wird. Denn für Unternehmen und Bürger ist es am Ende unerheblich, ob neue Belastungen aus Brüssel oder aus Berlin kommen. Deswegen ist es sinnvoll, den gesamten Aufwand – aus nationaler Gesetzgebung ebenso wie aus EU-Regelungen – nach dem Prinzip „one in, one out“ zu behandeln. Damit steigt auch der Anreiz für die Bundesministerien, sich in der EU für Regelungen mit möglichst geringem Aufwand einzusetzen.