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70 Jahre Europarat
(Quelle: picture alliance/ Winfried Rothermel)

70 Jahre Europarat

Nick: „Wir wollen Russland möglichst im Europarat halten“

Der Europarat steht zum 70. Jahrestag seiner Gründung vor großen Herausforderungen, unter anderem droht Russland mit seinem Austritt. Weshalb Deutschland dennoch alles daran setzt, dass der Europarat weiter gestärkt wird, das erklärt Andreas Nick, Leiter der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, im Kurzinterview. Drei Fragen, drei Antworten: 

Herr Nick, der Europarat wird gerne mit dem Europäischen Rat, also den Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, verwechselt. Welche Bedeutung hat der Europarat?

Nick: Die älteste paneuropäische Institution – auch die erste übrigens, die Deutschland nach 1945 überhaupt als Mitglied aufgenommen hat – ist der Europarat. Kernaufgabe des Europarats ist der Schutz der Menschen- und Bürgerrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der pluralistischen Demokratie, und zwar in 47 Mitgliedstaaten mit mehr als 800 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Das geht weit über die EU hinaus und umfasst nicht nur Regionen wie den westlichen Balkan und den Kaukasus, sondern auch große Nachbarn wie Russland, die Ukraine und die Türkei.

Andreas Nick im Gespräch
Andreas Nick im Gespräch

Individuelle Menschenrechte schützen

Das Hauptthema des Europarates sind die Menschenrechte. Welche Möglichkeiten hat er, deren Einhaltung durchzusetzen?

Nick: Der Schutz der individuellen Menschenrechte wird im Einzelfall natürlich vor allem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewährleistet, dessen Richter von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gewählt werden.
Wir müssen aber deutlich früher ansetzen, nämlich bei der Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und pluralistischer Demokratie. Wenn dieser institutionelle Rahmen erodiert, können auch die Rechte des Einzelnen nicht mehr umfassend geschützt werden. Diese institutionellen Aspekte gewinnen aktuell vermehrt an Bedeutung - auch in Mitgliedstaaten der EU, wo die Unabhängigkeit der Justiz und die Medienfreiheit eingeschränkt sind. 
Der Europarat verfügt hier durchaus über ein geeignetes Instrumentarium. Dazu gehören das Monitoring-Verfahren der Parlamentarischen Versammlung, unsere Wahlbeobachtungsmissionen, die Venedig-Kommission - ein Beratungsorgan für Verfassungsfragen - und natürlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Instrumente müssen nur umfassend und konsequent angewandt werden.

Menschenrechtsgerichtshof schützt auch russische Bürger

Ein problematisches Mitglied des Europarates ist Russland, das im Laufe der Jahre immer wieder wegen Verstößen gegen die Menschenrechtskonvention gerügt wurde. Droht im Streit um die völkerrechtswidrige Annexion der Krim nun ein Ausscheiden Russlands?

Nick: Die grundsätzliche Position der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung ist klar: Wir lehnen die illegale Annexion der Krim ab und fordern ein Ende des militärischen Konflikts in der Donbass-Region. Ich habe persönlich als Berichterstatter die unmissverständliche Position der Parlamentarischen Versammlung im Januar 2019 zur Krise in der Straße von Kertsch und dem Asowschen Meer formuliert. Es ist nicht hinnehmbar, dass Russland ukrainische Schiffe daran hindert, die Meerenge zu passieren. Diese Entschließung wurde auch von der ukrainischen Regierung und der ukrainischen Delegation weitgehend begrüßt. 
Andererseits soll Russland als Staat nach Möglichkeit Mitglied des Europarates "mit allen Rechten und Pflichten" bleiben. Menschenrechtsorganisationen, die in Russland aktiv sind, fordern uns beispielsweise auf, die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für 140 Millionen Bürger der Russischen Föderation aufrechtzuerhalten. Daher unterstützt die deutsche Delegation die Bemühungen der finnischen Präsidentschaft des Ministerkomitees, diese drohende institutionelle Krise zwischen den Organen des Europarates zu überwinden.