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(Quelle: Picture alliance/dpa)

Wissenschaftspakte sind Glücksfall für Zukunft

Verhandlungsergebnis schafft Planungssicherheit/ Qualität muss Maßstab bei Umsetzung sein

Die von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) beschlossenen Wissenschaftspakte (Nachfolge Hochschulpakt, Nachfolge Qualitätspakt Lehre und Pakt für Forschung und Innovation) mit einem Volumen von insgesamt rund 160 Milliarden Euro werden in dieser Woche in parlamentarischen Gremien des Deutschen Bundestags beraten. Dazu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher CDU/CSU-Bundestagsfraktion Albert Rupprecht und der Obmann der Fraktion, Stefan Kaufmann:

Albert Rupprecht: „Die drei großen Pakte sind insgesamt ein Glücksfall für die Zukunft Deutschlands. Der größte, der mit 84 Milliarden Euro vom Bund unterstützte Pakt für Forschung und Innovation, war bereits bei den Koalitionsverhandlungen ein Kernanliegen der Unionsfraktion, um Exzellenz im internationalen Wettbewerb zu sichern. Es ist ein großer Erfolg, dass in einer solchen Dimension auch beim Mittelaufwuchs Planungssicherheit für Wissenschaft, Hochschulen und Forschung erreicht werden konnte. Das setzt auch international beachtete Maßstäbe. Dass die Wissenschaftspakte auf einem guten Weg sind, ist auch dem Verhandlungsgeschick von Bundesministerin Anja Karliczek zu verdanken.

Unser Ziel war, eine verlässliche Finanzierung auf hohem Niveau für das Wissenschaftssystem zu erreichen. Das ist gelungen und der Bund hat sich damit erneut als ein verlässlicher Partner für die Wissenschaft erwiesen. Kritisch bleibt jedoch festzustellen, dass die Länder die sinnvolle Steigerung der Hochschulpaktmittel nicht selbstständig finanzieren, obwohl sie für die Hochschulen die alleinige Zuständigkeit innehaben und ihnen politisch eine höhere Priorität einräumen könnten.

Wir hatten den Anspruch, dass Transfer und Translation in neuer Qualität im Pakt für Forschung und Innovation verankert wird. Wir haben dafür klare Kriterien mit anspruchsvollen und überprüfbaren Zielen formuliert und in die Verhandlungen eingebracht. Im Ergebnis ist nun eine Punktlandung gelungen, die zu einer für Deutschland so wichtigen Transferkultur beitragen wird.

Bei der weiteren Umsetzung des neuen „Zukunftsvertrages Studium und Lehre“ und des neuen Paktes „Innovation in der Hochschullehre“ muss im höchsten Maße Wert auf Qualität in Studium und Lehre gelegt werden. Das muss sich in den bilateralen Ländervereinbarungen durch qualitative Paramater bei der Mittelverwendung abbilden und durch maximale Freiheitsgrade bei dem neu zu schaffenden Zentrum für Innovation und Qualität in der Hochschullehre garantiert werden.

Wichtig für uns ist, dass trotz der Laufzeit von zehn Jahren eine parlamentarische Kontrolle im laufenden Prozess sichergestellt ist und die verfassungsgemäße Aufgabe gelebt werden kann. Zu der Frage, wie das sichergestellt werden kann, sind wir mit dem Bundesforschungsministerium im Gespräch.“

Dr. Stefan Kaufmann: „Bund und Ländern stellen die Weichen auf Zukunft - das ist das Signal der heutigen Beschlüsse. Das ist besonders wichtig, weil Wissenschaft und Forschung in einem zunehmenden internationalen Wettbewerb stehen. Wenn wir als Innovationsnation vorn bleiben wollen, brauchen wir starke Hochschulen und führende Forschung. Die heutigen Beschlüsse werden das Wissenschaftssystem voranbringen und Planungssicherheit schaffen. Die Hochschulen erhalten dauerhaft zusätzliches Bundesgeld auf dem Niveau der bisherigen Zuwendungen und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen können mit dem zugesagten Aufwuchs von drei Prozent ihre Spitzenstellung weiter ausbauen. Das ist im internationalen Vergleich keine Selbstverständlichkeit. Wir werden die weitere Ausgestaltung und Umsetzung der Pakte ebenso genau wie konstruktiv begleiten und darauf achten, dass die Qualitätskriterien eingehalten werden.“