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Marcus Weinberg
(Quelle: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag / Fotograf Tobias Koch | Creative Commons-Lizenz CC BY-ND-4.0))

Wirksamer Schutz vor Kindesmissbrauch braucht Fachwissen und Qualitätssicherung

Richter und Jugendamt fortbilden und mit spezialisierter Fachberatung vernetzen

Am heutigen Montag veröffentlichte die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Empfehlungen für kindgerechte Strafverfahren bei Missbrauch. Dazu erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

„Eine Lehre aus dem Fall des missbrauchten Kindes in Staufen ist, dass Richterinnen und Richter bei ihren Entscheidungen Expertenwissen heranziehen sollten. Die Einschätzung von Täterstrategien, kindlichem Opferverhalten, Glaubhaftigkeitsprüfungen und die Befragung von Kindern erfordern hohe Fachkompetenz. Auf Initiative von CDU und CSU wurde daher in den Koalitionsvertrag folgende Passage aufgenommen: ‚In familiengerichtlichen Verfahren muss bei Hinweisen auf (sexualisierte) Gewalt zur Einschätzung der Gefährdungslage eine Stellungnahme von Fachleuten für Gewaltschutz und – soweit relevant – für Rechtsmedizin eingeholt werden.‘

Hierfür müssen die spezialisierten Fachberatungsstellen gegen sexuellen Kindesmissbrauch flächendeckend ausgebaut werden. Um dies voranzutreiben, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im vergangenen Haushalt die Mittel für ein Modellprojekt freigemacht, das mobile spezialisierte Fachberatung im ländlichen Bereich fördert. Und wir werden im kommenden Haushalt zum Ausbau der Fachkompetenz weitere Modellprojekte vorschlagen.

Eine unserer zentralen Forderungen ist die Pflicht zur Fortbildung von Familienrichterinnen und -richtern sowie die Einführung von Eignungsvoraussetzungen, so wie es bereits für Insolvenzrichter der Fall ist.“