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Nadine Schön | Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
(Quelle: Foto: Salvadore Brandt)

Weg frei für mehr Frauen in Chefetagen

Der Weg für das Zweite Führungspositionengesetz ist frei. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben die parlamentarischen Verhandlungen zu diesem Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Das Gesetz wird - wie vorgesehen - in der kommenden Sitzungswoche (KW 23) in 2./3. Lesung beraten. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, gerne wie folgt zitieren:

„Wir wollen mehr Frauen in den Chefetagen: als hoch qualifizierte Führungspersönlichkeiten in gemischten Führungsteams und als Rollenvorbilder für die junge Generation. Dafür müssen wir Vorstandsposten gerade auch für Frauen attraktiver machen. Bislang zwingen längere Abwesenheiten durch Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit oder der Pflege von Angehörigen Vorstandsmitglieder faktisch dazu, ihr Mandat niederzulegen. Wird das Mandat nicht beendet, bestehen die Organpflichten auch während der Abwesenheit fort, und es drohen erhebliche Haftungsrisiken. Ich bin sehr froh, dass es uns als Union gelungen ist, in den parlamentarischen Beratungen zum Zweiten Führungspositionen-Gesetz maßgebliche Verbesserungen für Vorstandsmitglieder durchzusetzen. Für mich bleibt unverständlich, warum sich die SPD mit diesen Forderungen der aus der Wirtschaft kommenden Initiative ,Stay on Board' so schwer getan hat. Doch das Ergebnis kann sich sehen lassen. Wir greifen die Anliegen umfassend auf: Vorständinnen erhalten künftig einen Anspruch auf Mutterschutz entsprechend der gesetzlichen Mutterschutzfristen. Damit tragen wir dem besonderen Schutzbedürfnis von Mutter und Kind Rechnung. Auszeiten bis zu drei Monaten für Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder Krankheit dürfen Vorstandsmitgliedern ferner künftig nur dann versagt werden, wenn wichtige unternehmerische Interessen entgegenstehen. Davon profitieren Frauen und Männer gleichermaßen. Das Haftungsrisiko minimieren wir, indem für diese Zeiträume die Bestellung widerrufen wird bei gleichzeitiger Zusicherung der Wiederbestellung.

 

In den Verhandlungen haben wir weitere, inhaltliche Verbesserungen durchsetzen können: Mit einer verlängerten Übergangsfrist von einem Jahr geben wir Unternehmen nun einen realistischen Zeitraum für die Kandidatinnenauswahl. Mittelständische Krankenkassen mit zwei Vorständen erhalten ferner die Möglichkeit der einmaligen Wiederbestellung. Beide Maßnahmen zielen auch darauf, die Akzeptanz für das Gesetz zu verbessern. Mit dem Gesetz gehen wir unseren Weg aus der Kombination von freiwilligen Zielsetzungen der Unternehmen und konkreten gesetzlichen Vorgaben weiter. Dabei setzen wir auf ein Umdenken in Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor mit einer nachhaltigen Verbesserung der Karrierechancen für Frauen. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt dahin.“