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Dr. Stephan Harbarth
(Quelle: Creative Commons-Lizenz CC BY-ND-4.0)

Verwaltungsvereinbarungen sind wichtiger Schritt zur Verhinderung der Binnenmigration

Dublin-System wird durch Verhandlungserfolg der Bundeskanzlerin gestärkt

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Rande des Europäischen Rats mit zahlreichen EU-Staaten eine grundsätzliche Übereinkunft zur Beschleunigung von Rücküberstellungen erzielen können. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Harbarth:

„Der Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen wäre ein entscheidender Schritt zur Verhinderung der EU-Binnenmigration und ein großer Erfolg der Kanzlerin. Rücküberstellungen machen unmissverständlich klar, dass kein Asylsuchender sich das EU-Land aussuchen kann, in dem er seinen Antrag stellt. Mit solchen Verwaltungsvereinbarungen kann auf der Grundlage von europäischen Absprachen erreicht werden, was ansonsten nur durch nationale Zurückweisungen im Rahmen breit angelegter Grenzkontrollen möglich wäre: der Stopp der Binnenmigration.

Gegenüber Zurückweisungen haben beschleunigte Rücküberstellungen auch einen entscheidenden Vorteil: Mit ihnen werden nicht nur die an der österreichischen Grenze aufgegriffenen, sondern alle Dublin-Fälle erfasst. Deutschland ist bislang mit der unbefriedigenden Situation konfrontiert, dass nur ein kleiner Teil von Asylsuchenden in den für sie zuständigen EU-Staat überstellt werden kann. So standen im Jahr 2017 rund 64.000 deutschen Übernahmeersuchen und rund 47.000 Zustimmungen durch den betreffenden EU-Mitgliedsstaat nur etwa 7.000 erfolgreiche Überstellungen gegenüber.“