
(Quelle: © Christian Kaufmann)
Das Selbstbestimmungsgesetz wird dem Schutz vulnerabler Gruppen nicht gerecht
In der aktuellen Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz können Sie die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, gerne wie folgt zitieren:
"Der Fall Liebich zeigt eindrücklich, wozu die Möglichkeit einer voraussetzungslosen Änderung des Geschlechtseintrags führt. Unsere Bedenken waren begründet - selbst beim offensichtlichen Missbrauch des Gesetzes kann die Änderung des Geschlechtseintrags nicht verhindert werden. Dieses Gesetz wird dem Schutz vulnerabler Gruppen und auch den wirklich Betroffenen nicht gerecht. Für mich ist klar: Das Selbstbestimmungsgesetz ist so nicht tragbar. Spätestens nach der vereinbarten Evaluierung muss ernsthaft über eine Neuregelung gesprochen werden.“