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Dr. Jan-Marco Luczak | Rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
(Quelle: Tobias Koch)

Statt Ermächtigungsgesetz Schutz der Grundrechte und Stärkung des Parlaments

Mit dem Infektionsschutzgesetz sicher durch die Pandemie

Der Bundestag berät am heutigen Mittwoch über das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz. Damit werden im Infektionsschutzgesetz die Rechtsgrundlagen für die Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie konkretisiert und den Rechtsverordnungen der Länder ein klarer und transparenter Rahmen gegeben. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak:

„Um das Infektionsgeschehen rasch einzudämmen, muss Politik schnell und konsequent reagieren und alle notwendigen Maßnahmen erlassen können. Kontaktbeschränkungen, das Verbot von Kulturveranstaltungen oder die Schließung von Restaurants sind aber schmerzhafte Eingriffe in die Grundrechte der Menschen. Mit diesem Gesetz stellen wir sicher, dass die Pandemie effektiv bekämpft werden kann und zugleich Grundrechte möglichst geschont werden.

Der aus den Kreisen der Querdenker erhobene Vorwurf, wir würden ein Ermächtigungsgesetz schaffen, ist daher nicht nur historisch infam, sondern auch in der Sache falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Wir als Bundestag geben den Ländern ein klares Regelungsprogramm vor, welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen zulässig sind. Damit gestalten wir die Eingriffe nicht nur grundrechtsschonend und strikt verhältnismäßig aus, sondern tragen auch dem verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsprinzip Rechnung. Mit diesem Gesetz werden also sowohl Grundrechtsschutz als auch Parlamentsbeteiligung gestärkt.

Insbesondere in besonders grundrechtssensiblen Bereichen haben wir die Hürden für Maßnahmen noch einmal erhöht. Ausgangsbeschränkungen, Untersagung von Demonstrationen oder Gottesdiensten dürfen immer nur letztes Mittel sein. Als Union war uns zudem wichtig, den Menschen die Angst vor sozialer Isolation zu nehmen. Deswegen haben wir sichergestellt, dass der Besuch von Alten- oder Pflegeheimen nicht so stark eingeschränkt werden darf, dass es keine sozialen Kontakte mehr gibt.

Alle Rechtsverordnungen müssen zukünftig von den Ländern befristet und vor allem begründet werden. Das macht die Maßnahmen für Gerichte und die Betroffenen nachvollziehbarer und sorgt so für mehr Gerichtsfestigkeit und Akzeptanz bei den Menschen.“