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(Quelle: Fotograf: Tobias Koch)

Schrittweises Vorgehen bei Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer

Kurzfristig wichtig, Missbrauch weiter zu bekämpfen

Die Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer haben zugenommen. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Ralph Brinkhaus:

„Die Zahlung von Kindergeld ins EU-Ausland ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Was aber zu Recht kritisiert wird, sind die Missbrauchsfälle. Hier müssen wir konsequent und zügig handeln.

Erste Maßnahmen sind wir bereits in der letzten Legislaturperiode angegangen: Wir haben die rückwirkende Zahlung von Kindergeld eingeschränkt - von vier Jahren auf sechs Monate. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass das Bundeszentralamt für Steuern künftig schneller seine Erkenntnisse an die Familienkassen weiterreicht. Dabei geht es um Bürger, die aus dem Melderegister abgemeldet wurden.

Trotzdem müssen wir bei der Missbrauchsbekämpfung noch effektiver werden und nachlegen. Vor allem gehört die Zusammenarbeit der Behörden auf allen Ebenen weiter verbessert. Hieran werden wir arbeiten.

Ein weiterer Punkt, der auch von uns sehr kritisch gesehen wird: Die Höhe der deutschen Kindergeldzahlungen gerade für Kinder, die in Ost- und Südosteuropa leben, steht in keinem Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten in diesen Staaten. Deswegen müssen wir die Kindergeldzahlungen ins EU-Ausland dringend an die dortigen Verhältnisse anpassen. Hierfür sind Änderungen im europäischen Recht nötig. Bislang war es schwierig, dafür eine Mehrheit in Brüssel zu bekommen. Das ist für uns so nicht akzeptabel. Wir werden daher weiter daran arbeiten, die erforderliche Unterstützung für dieses Projekt zu bekommen.“