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(Quelle: Fotograf: Marion Schönenberger | Creative Commons-Lizenz CC BY-ND-4.0)

Reform des Telemedienauftrags sichert Zukunft des Qualitätsjournalismus

Unionsfraktion warnt aber vor Folgen für die mittelständische Filmwirtschaft

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am gestrigen Donnerstag eine Reform des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags beschlossen. Dazu erklärt die kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Motschmann:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Reformbeschlüsse der Ministerpräsidenten für die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Einschränkungen.

Die Reform des Telemedienauftrags war nach rund einem Jahrzehnt überfällig. Voraussetzung war eine Einigung zwischen dem Bund Deutscher Zeitungsverleger und den öffentlich-rechtlichen Sendern. Die Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio haben sich verpflichtet, den Schwerpunkt ihrer Onlineangebote auf Bewegtbild- und Tonbeiträge zu legen. So verringern sie die Konkurrenz zu den Zeitungsverlegern. Denn auch private Medienanbieter müssen ihre journalistischen Angebote im Netz refinanzieren können. Der Beschluss ebnet nun den Weg in die digitale Zukunft für die Rundfunkanstalten und die Presseverleger.

Außerdem können die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die Abschaffung der Sieben-Tage-Regel Filme und Serien zukünftig deutlich länger in ihren Mediatheken und auf Plattformen wie YouTube oder Facebook einstellen. Diese Ausweitung geht jedoch zulasten der mittelständischen Filmwirtschaft, von Dokumentarfilmern und Drehbuchautoren. Ihnen gehen dadurch wichtige Erlösmöglichkeiten im Internet verloren.

Gerade in Zeiten von Fake News und Desinformation spielen die Qualitätsmedien, öffentlich-rechtlich wie privat, eine bedeutende Rolle in der Demokratie. Für die audiovisuelle Kultur- und Kreativwirtschaft sind die Beschlüsse der Ministerpräsidenten dagegen ein schmerzhafter Rückschlag.“