
Plan der Bundesregierung für Recht auf schnelles Internet kommt zu spät und ist ambitionslos
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine Verordnung über die Festlegung des Rechtsanspruchs auf schnelles Internet beschlossen (Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, TK-Mindestversorgungsverordnung – TKMV). Dazu können Sie den digitalpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Reinhard Brandl, gerne wie folgt zitieren:
„Der Beschluss der Bundesregierung zum Rechtsanspruch auf schnelles Internet kommt spät. Er ist ambitionslos und ignoriert das mittlerweile übliche Nutzungsverhalten der Bürger. Wir haben erhebliche Zweifel, ob insgesamt 10 Mbit/s-Downloadrate und 1,7 Mbit/s-Uploadrate pro Anschluss für eine Familie mit Kindern als Grundversorgung ausreichen. Nach zwei Jahren Pandemie, Homeoffice, üblicher Internetnutzung und bei Bedarf Homeschooling scheint die Bundesregierung hier nicht auf der Höhe der Zeit zu sein. Die Bundesregierung nutzt stattdessen konsequent alte Bandbreitendaten, um den Rechtsanspruch für den Bürger möglichst niedrig zu halten. Außerdem besteht weiterhin die Option geostationäre Satelliten für die Umsetzung des Rechtsanspruchs zuzulassen. Nach eigenen Angaben hat die Bundesregierung aber nie getestet, ob darüber überhaupt Homeoffice mit Videokonferenzen technisch möglich ist. Das einzige Ziel scheint darin zu liegen, jegliche Ausbauverpflichtung und damit jegliche Kosten für die Telekommunikationsnetzbetreiber zu vermeiden. Sollte die Sachverständigenanhörung am nächsten Montag keine neuen Erkenntnisse erbringen, erscheint es schwer vorstellbar, diesem Entwurf zuzustimmen. Die Ampel-Fraktionen sollten sich sehr genau überlegen, ob sie nicht ihre gesetzliche Vetomöglichkeit nutzen. Aktuell erscheint es besser, den Entwurf der Bundesregierung zu stoppen und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger gerade im ländlichen Raum ein Update zu verpassen.“