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(Quelle: picture alliance/Fotograf: Wolfgang Kumm/dpa)

Keibelstraße als Erinnerungsort ausbauen

Ehemaliges DDR-Polizeigefängnis in Berlin muss für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden

Nach einer Besichtigung des ehemaligen DDR-Polizeigefängnisses in der Berliner Keibelstraße erklären die kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Motschmann und die Obfrau im Kulturausschuss, Melanie Bernstein:

„Das ehemalige DDR-Polizeigefängnis in der Keibelstraße in Berlin muss als authentischer Erinnerungsort erhalten und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Daher werden wir prüfen lassen, ob die Keibelstraße in die Gedenkstättenkonzeption des Bundes aufgenommen werden kann.

Seit 1996 ist das mehrgeschossige Gebäude geschlossen und verkommt. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar und wird unserer politischen Verantwortung bei der Aufarbeitung der DDR-Diktatur nicht gerecht. Für uns ist der Erhalt dieses einzigartigen Schauplatzes der Geschichte von nationaler Bedeutung.

Die Entscheidung des Berliner Senates, die erste Etage zukünftig als Lernort für Schulklassen zu nutzen, ist für uns kein in der Sache überzeugendes Konzept. Die direkte Nähe zum Alexanderplatz bietet die einmalige Chance, viele Menschen bei einem Berlin-Aufenthalt für einen Besuch dieses Ortes zu bewegen und ihnen die Gräueltaten und Mechanismen der vierzigjährigen SED-Diktatur zu vermitteln. Diese Chance dürfen wir nicht verspielen.“

Hintergrund:

Das Polizeigefängnis Keibelstraße ist das letzte erhaltende DDR-Polizeigefängnis und gibt eindrucksvoll Zeugnis von staatlicher Willkür und Repression in der SED-Diktatur. Es galt in der DDR-Zeit als gefürchteter Ort. Viele unschuldige Menschen wurden dort „zur Klärung eines Sachverhaltes“ verhört, bevor sie in andere Haftanstalten wie Hohenschönhausen oder die Magdalenenstraße verlegt wurden. Dazu gehören Persönlichkeiten wie Wolf Biermann, Florian Havemann, Toni Krahl, Alexander Osang oder Norbert Bisky.

Als Verhaftungsgrund reichten bereits Delikte wie das Erzählen politischer Witze, die Verweigerung des Wehrdienstes, die Antragsstellung für eine Ausreise, sogenanntes „asoziales Verhalten“ oder die Teilnahme an Protesten.