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(Quelle: Büro Lindholz)

Kampf gegen Kindesmissbrauch im Netz und extremistische Netzwerke darf nicht dem Zufall überlassen werden

Der Europäische Gerichtshof hat über die Vorratsdatenspeicherung in Irland geurteilt. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, gerne wie folgt zitieren:

"Der EuGH bleibt seinem bisherigen Kurs treu. Nationale Vorschriften zur unterschiedslosen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten sind auch im Kampf gegen schwere Straftaten wie Mord grundsätzlich unzulässig. Auch das neueste Urteil zur Vorratsdatenspeicherung zeigt aber Fallgruppen auf, in denen eine gezielte Datenspeicherung ausnahmsweise erlaubt ist.

Der irische Fall ist nur bedingt mit der deutschen Regelung vergleichbar, da wir im Bundestag der bis dato erfolgten Rechtsprechung gefolgt sind und Begrenzungen eingezogen haben. Ob die deutsche Regelung Bestand haben kann, wird man sehen. Wichtig ist, dass wir nicht die Flinte ins Korn werfen, sondern das Urteil akzeptieren und seine Chancen nutzen. Zuletzt hat der EuGH die Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten und vor allem von IP-Adressen unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt. Damit haben wir nationale Spielräume, die wir im Interesse des Opferschutzes und der Strafverfolgung nutzen müssen. Der Kampf gegen Kindesmissbrauch im Netz gegen organisierte Kriminalität oder extremistische Netzwerke darf nicht dem Zufall überlassen werden.

Für die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sind vor allem IP-Adressen regelmäßig der einzige Anhaltspunkt. Hier muss dringend eine rechtssichere Regelung her. Die Hälfte aller Anfragen des BKA bei Netzbetreibern bleibt seit der Aussetzung der Speicherpflicht ergebnislos, weil keine oder kaum noch Daten gespeichert sind. Über 19.000 Hinweise der amerikanischen Nichtregierungsorganisation NCMEC auf Kindesmissbrauch in Deutschland konnten in den vergangenen fünf Jahren nicht ermittelt werden, weil die Daten nicht mehr gespeichert waren. Das BKA stellte über 500 Zugriffe auf die Homepage des Attentäters von Hanau fest. Die IP-Adressen und damit die Identität dieser potenziellen Zeugen oder Mitwisser konnten jedoch mangels Speicherverpflichtung nicht ermittelt werden. Die Bundesregierung hat die Pflicht, den vorhandenen rechtlichen Handlungsspielraum nach den EuGH-Urteilen optimal auszunutzen. Die bisherige Blockadehaltung von Grünen, FDP und SPD ist fahrlässig. Ideologische Vorbehalte dürfen nicht den Schutz der Opfer und die Wirksamkeit der Strafverfolgung gefährden."