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Nadine Schön | Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
(Quelle: Foto: Tobias Koch)

Die schulische Nachmittagsbetreuung muss verlässlich sein

Bund stellt Ländern und Kommunen 2 Mrd. Euro für vielfältige Angebote zur Verfügung

Der Deutsche Bundestag befasst sich an diesem Donnerstag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz). Hierzu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Die Schulzeit endet für Grundschüler meist in der Mittagszeit – doch nur selten deckt sich das heutzutage mit den Arbeitszeiten der Eltern. Viele Berufstätige wünschen sich, dass ihre Kinder auch am Nachmittag in guten Händen sind und sie gut betreut werden. Der Bund hat bereits mit finanzieller Unterstützung dazu beigetragen, dass eine verlässliche Betreuung für die Kita gilt. Was für die Kita gilt, müssen wir auch für die Grundschule realisieren. Das hat die Union in ihrem Wahlprogramm versprochen – und das setzen wir jetzt um.

So vielfältig und unterschiedlich die Kinder sind, so vielfältig und unterschiedlich müssen auch die Nachmittags-Angebote in den Grundschulen sein. Daher wollen wir nicht nur gebundene Ganztagsschulen fördern, sondern auch andere Angebote – wie offene Grundschulen und Hortbetreuung. Dafür stellt der Bund Ländern und Kommunen in den nächsten zwei Jahren insgesamt 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Freiwillige Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ermöglicht Müttern und Vätern, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Gemeinsame Zeit mit Gleichaltrigen am Nachmittag fördert die sozialen Kompetenzen von Kindern und den Umgang miteinander.

Größtmögliche Vielfalt, größtmögliche Vereinbarkeit und größtmögliche Verlässlichkeit – das ist unser Anspruch als CDU/CSU-Bundestagsfraktion.“