Skip to main content
(Quelle: picture alliance / dpa)

Das Programm „Neustart Kultur“ sichert die Zukunft unserer Kulturlandschaft

Bundestag bewilligt eine Milliarde Euro zusätzlich für die kulturelle Infrastruktur

Mit der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltes am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag auch das Programm „Neustart Kultur“ beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und die kultur- und medienpolitische Sprecherin Elisabeth Motschmann:

Gitta Connemann: „Künstler und Kreative brauchen in der Krise noch mehr Hilfe. Darauf haben wir reagiert. Mit einer Milliarde zusätzlich für Kunst und Kultur haben wir das Programm ‚Neustart Kultur‘ geschaffen und erhöhen damit den Kulturetat noch einmal um rund 50 Prozent. Kulturstaatsministerin Monika Grütters und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich dafür gemeinsam eingesetzt. Wir investieren in Strukturen. Denn nur eine lebendige Kulturlandschaft mit Bühnen, Betrieben und Einrichtungen schafft Erwerbsmöglichkeiten für Künstler und Kulturschaffende. Corona hat den Kulturbetrieb so hart wie kaum einen anderen Bereich getroffen. Um die Mittel bestmöglich ausgeben zu können, haben wir eine gegenseitige Deckungsfähigkeit der einzelnen Förderprogramme vereinbart. Wir sind sicher: ‚Neustart Kultur‘ ist ein Aufbruchssignal für Kunst und Kultur in Deutschland!“

Elisabeth Motschmann: „Die Kultur sitzt nicht am Katzentisch, im Gegenteil: Nur für den Kulturbereich hat der Bund ein eigenes, individuell zugeschnittenes Förderprogramm aufgelegt. Diese eine Milliarde ist ein deutliches Zeichen der Bundespolitik an Künstlerinnen, Künstler und Kreative. Nach dem Motto: Wir sehen Eure Sorgen, wir haben Eure unverschuldeten Nöte im Blick!

Auch auf Bundesebene werden wir weiterhin genau hinsehen, wo wir gegebenenfalls noch nachsteuern müssen. Gerade die Bühnenkünstler werden zu denjenigen gehören, die am längsten von der Krise betroffen sind.

Für die Kulturförderung sind in erster Linie jedoch die Länder und Kommunen zuständig. Diese fordern wir auf, ihre Hilfsinstrumente laufend zu überprüfen und gegebenenfalls einzuführen, wie zum Beispiel ganz konkret den Unternehmerlohn für freischaffende und soloselbständige Künstler.“