Skip to main content

Ausnahmeregelung für ukrainische Flüchtlinge muss rechtlich einwandfrei geregelt werden

Die Spitzen von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, dass aus der Ukraine geflohene Kriegsflüchtlinge ab dem 1. Juni Grundsicherung beziehen können. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, und den innenpolitischen Sprecher Alexander Throm gerne wie folgt zitieren:

Andrea Lindholz: "Die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine brauchen schnelle und unkomplizierte Hilfe. Dafür brauchen die zuständigen Kommunen die Unterstützung von Bund und Ländern. Die Beschlüsse gehen grundsätzlich in die richtige Richtung, aber gut gemeint ist noch nicht gut gemacht. Die Bundesregierung muss endlich die lückenlose Registrierung nach der Einreise sicherstellen, denn das ist die Voraussetzung für eine geordnete Verteilung und strukturierte Aufnahme. Fünf Wochen nach Kriegsausbruch ist erst ein Viertel aller ukrainischen Flüchtlinge im Ausländerzentralregister gespeichert. Bund, Länder und Kommunen wissen bis heute nicht genau, wer bisher tatsächlich eingereist ist und wo untergekommen ist. Dieses Chaos gefährdet Frauen und Kinder und lädt ein zu Missbrauch. Die Ausnahmeregelung für ukrainische Flüchtlinge muss rechtlich einwandfrei geregelt werden. Der Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Sozialgesetzbuch darf nicht zur Blaupause werden. Der zentrale Grundsatz unseres Asylrechts, dass der Einzelfall geprüft wird, muss weiterhin gelten. Hilfe und Kontrolle müssen Hand in Hand gehen." 

Alexander Throm: „Es ist gut, dass mit dem gestrigen Beschluss nun Klarheit hinsichtlich der Leistungen an die ukrainischen Kriegsflüchtlinge herrscht. Deutschland hat die humanitäre Pflicht, die Kriegsflüchtlinge angemessen unterzubringen und zu versorgen. Die jetzige Ausnahmesituation darf nicht von der Ampelkoalition für die generelle Aufgabe der Unterscheidung zwischen Asylbewerberleistungen und SGB II-Leistungen missbraucht werden. Gut ist auch, dass der Bund den Ländern und Kommunen dabei finanziell unter die Arme greift. Neben den Freiwilligen leisten gerade die Länder und Kommunen die Hauptarbeit bei der Bewältigung der Flüchtlingsaufnahme.“