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(Quelle: CDU Tempelhof-Schöneberg/Fotograf Yves Sucksdorff)

Ampel-Gesetz zur CO2-Kostenaufteilung ist Schildbürgerstreich

Am heutigen Donnerstag beschließt die Ampel im Bundestag einen Gesetzentwurf zur CO2-Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern. Dazu können Sie den bau- und wohnungspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, gerne wie folgt zitieren:

„Die Ampel will die CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern danach aufteilen, wie viel Brennstoff verbraucht wurde, der Sanierungszustand des Gebäudes spielt dagegen keine unmittelbare Rolle. Dieser Ansatz ist klimapolitisch kontraproduktiv und sozialpolitisch verfehlt. Ein wahrer Schildbürgerstreich.

Vermieter, die in der Vergangenheit investiert und ihr Haus energetisch modernisiert haben, haben davon nun unmittelbar nichts und werden trotzdem mit Kosten belastet. Denn wie viel Brennstoff verbraucht wird, hängt von vielen Faktoren ab wie der Anzahl der Nutzer, dem Verbrauchsverhalten und nicht zuletzt den Witterungsbedingungen. Damit verpufft die gewollte Lenkungswirkung des CO2-Preises. Richtig wäre stattdessen, durchgeführte Sanierungen und entsprechende Einsparungen an CO2 zu belohnen.

Aber auch Mieter werden durch den Ansatz der Ampel bestraft. Sind Mieter besonders sparsam und sinkt deswegen der Brennstoffverbrauch, so wird das Gebäude in eine bessere Stufe eingeordnet. Das führt jedoch dazu, dass die Kostenquote für Mieter steigt. Das Ampel-Modell bestraft also Mieter, die sparsam heizen. Das ist absurd und klimapolitisch kontraproduktiv.

Verlierer des Modells der Ampel sind kinderreiche Familien und ältere Menschen, weil diese in aller Regel mehr heizen und damit mehr Brennstoff verbrauchen. Das Gebäude des Vermieters wird dann aber schlechter klassifiziert, der Kostenanteil des Vermieters steigt. Familien und Senioren werden daher bei der Wohnungssuche gegenüber dem berufstätigen Single das Nachsehen haben, der im Fitnessstudio duscht und auch sonst wenig zu Hause ist und deshalb wenig Heizenergie verbraucht.

Statt dieses absurden Vorschlags brauchen wir eine faire Regelung, die Lenkungswirkung in Richtung Vermieter und Mieter entfaltet. Vermieter sollten angereizt werden, in den energetischen Zustand ihres Gebäudes zu investieren, Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen. Deswegen wollen wir als Union ein Gesetz, das an den Sanierungszustand des Gebäudes anknüpft und daran die Kostenteilung festmacht. So sieht das auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetz der Ampel. Die Regelung muss klar, einfach und nachvollziehbar sein. Deswegen wollen wir als Union einen einfachen Anknüpfungspunkt für die stufenweise Aufteilung, nämlich das Baujahr und die Berücksichtigung gegebenenfalls nachträglicher Sanierungen. Das muss ergänzt werden um gezielte steuerliche Anreize für Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden.“