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Steffen Bilger

Änderung am Bundesnaturschutzgesetz weitreichend

Die Bundesregierung hat heute eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Damit sollen naturschutzrechtliche Vorgaben gelockert werden, um den Ausbau der Windenergie an Land zu beschleunigen. Hierzu können Sie den stellvertretenden Vorsitzendenden der CDU/CSU-Fraktion, Steffen Bilger, wie folgt zitieren:

"Deutschland muss bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller werden - und zwar nicht nur bei der Windenergie an Land. Anders lassen sich die hochgesteckten Klimaziele nicht erreichen. Die jetzt von der Bundesregierung zur Verfahrensbeschleunigung geplanten Änderungen beim Artenschutz sind weitreichend. Das setzt die Akzeptanz bei allen Beteiligten voraus. Dass das Bundesumweltministerium den Naturschutzverbänden nur einen einzigen Arbeitstag zur Beteiligung an der offiziellen Verbändeanhörung eingeräumt hat, lässt jedoch genau das Gegenteil befürchten. Und wenn zahlreiche Landnutzerverbände und damit wichtige Stimmen des ländlichen Raums dabei erst gar nicht einbezogen wurden, ist das ein starkes Stück."