
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik
Der funktionierende Staat fängt auf kommunaler Ebene an
Starke kommunale Strukturen sichern Stabilität, Wohlstand und Lebensqualität. Die kommunale Selbstverwaltung ist das Fundament eines funktionierenden Staates.
Die AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
In der 21. Wahlperiode zählt die AG Kommunalpolitik 157 Mitglieder. Den Vorsitz hat Klaus Mack MdB, unterstützt von Michael Kießling MdB (Erster stellvertretender Vorsitzender) sowie den weiteren stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Cornell Babendererde MdB, Franziska Hoppermann MdB, Lars Rohwer MdB und Dr. Oliver Vogt MdB.
Ziel der AG ist es, kommunalpolitische Kompetenz zu bündeln und den Anliegen der Kommunen im Bundestag Gehör zu verschaffen – sei es durch eigene Initiativen oder durch die Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren. So stärkt sie die kommunale Stimme auf Bundesebene und trägt zur Zukunftsfähigkeit unserer Städte, Gemeinden und Landkreise bei.
Schwerpunkte in der 21. Wahlperiode
CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag zahlreiche kommunal relevante Vorhaben vereinbart. Dabei zeichnet sich in zentralen Bereichen – insbesondere bei der Gesetzgebung und den Kommunalfinanzen – ein echter Paradigmenwechsel ab. Für die Kommunen ergeben sich daraus neue Perspektiven und konkrete Verbesserungen.
Kommunale Finanzlage und Veranlassungskonnexität
Die Kommunen stehen vor einem strukturellen Finanzierungsproblem: Steigende Ausgaben treffen auf zu geringe Einnahmen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt hier mit dem Prinzip der Veranlassungskonnexität - „Wer bestellt, bezahlt“ an. Künftig soll ein verlässlicher Mechanismus geschaffen werden, um kommunale Mehrbelastungen durch Bundesgesetze zu vermeiden. Das ist ein wichtiges Signal angesichts der jährlichen Mehrkosten in Milliardenhöhe, die zuletzt durch 41 Gesetze der Vorgängerregierung entstanden.
Kommunale Beteiligung am Sondervermögen Infrastruktur
Das Sondervermögen Infrastruktur soll spürbar auf kommunaler Ebene wirken. Bund und Länder haben sich am 18. Juni 2025 auf ein unkompliziertes, pauschalisiertes Verfahren geeinigt. Statt neuer, kleinteiliger Förderprogramme erhalten Kommunen verlässliche Mittel, die sie flexibel und schnell einsetzen können – diese Pauschalzuweisungen sind ein klares Signal für das Vertrauen des Bundes in die Kommunen und stellen eine Stärkung kommunaler Selbstverwaltung dar.
Wichtig ist auch: Für Kommunen entfällt das Kriterium der Zusätzlichkeit – das heißt, auch schon geplante, aber mangels Finanzierung nicht realisierte Projekte (z. B. Schulbau) bleiben förderfähig.
Zukunftspakt Bund – Länder – Kommunen
Der Zukunftspakt soll kurzfristig zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen beitragen. Dafür braucht es:
• Faire Aufgaben- und Ausgabenkritik
• Überprüfung und Vereinfachung gesetzlicher Standards
• Reduzierung von Verwaltungsaufwand statt Leistungskürzung
• Mehr Handlungsspielraum für Kommunen
Ziel ist eine dauerhafte Stärkung der Investitionskraft jenseits komplizierter Förderprogramme. Diese sollen vereinfacht und gebündelt werden. Freigewordene Mittel sollen ungebunden nach einem gerechten Verteilungsschlüssel – orientiert an Einwohnerzahl, Fläche und Strukturschwäche – direkt an die Kommunen fließen. So werden besonders finanzschwache Kommunen besser erreicht und entlastet.
Stärkung kommunaler Selbstverwaltung und Sichtbarkeit im Gesetzgebungsprozess
Kommunen sollen frühzeitiger und stärker in die Bundesgesetzgebung eingebunden werden. Durch mehr Umsetzungsspielräume und einen geplanten Praxis-Check wird sichergestellt, dass Gesetze praxistauglich und vor Ort anwendbar sind. Das stärkt kommunale Selbstverwaltung und Vertrauen in staatliches Handeln.
Ein Paradigmenwechsel: Neue Aufgaben und Standards sollen nicht mehr ohne Ausgleich auf Kommunen übertragen werden. Auch auf EU-Ebene wird das Subsidiaritätsprinzip konsequenter angewendet. Zudem werden Vergaberecht und Beschaffungsmanagement vereinfacht, kommunales Ehrenamt gestärkt und kommunale Planung bei erneuerbaren Energien aufgewertet.
Trendwende bei Migration und Integration
Der Koalitionsvertrag setzt auf eine klare Begrenzung irregulärer Migration, um Kommunen bei Unterbringung und Integration zu entlasten. Maßnahmen wie Grenzschutz, Aussetzen des Familiennachzugs, schnellere Asylverfahren und Rückführungen sollen wirksam greifen. Gleichzeitig sichert der Bund finanzielle Unterstützung und eine verlässliche Integrationsförderung zu.
Gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen – Stadt und Land im Blick
Der Koalitionsvertrag setzt auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land – unabhängig von Wohnform oder Region. Wohnungsbau, Gesundheitsversorgung, Kulturförderung sowie Breitband- und Mobilfunkausbau sollen flächendeckend gestärkt werden. Beim ÖPNV stehen Verlässlichkeit, Digitalisierung und faire Preise im Fokus – ergänzt durch eine erhöhte Pendlerpauschale für Regionen mit geringer Verkehrsanbindung.
Die vereinbarte Soforthilfe für versorgungsrelevante Krankenhäuser stärkt nicht nur die Gesundheitsversorgung, sondern entlastet auch die Kommunalfinanzen. Viele Landkreise müssen wegen defizitärer Kliniken ihre Kreisumlage erhöhen – die Hilfe wirkt hier schnell und sichert wichtige Standorte dauerhaft.
Mit dem Koalitionsvertrag machen CDU, CSU und SPD klar: Der Bund wird wieder verlässlicher Partner der Kommunen. Mit einer konsequenten Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen, die bereits in den ersten Wochen unserer Regierungsarbeit begonnen hat, kann die Koalition die Leistungsfähigkeit der Kommunen erhalten und gewährleisten – eine wichtige Voraussetzung für das Vertrauen in einen funktionierenden Staat. Denn der funktionierende Staat fängt auf kommunaler Ebene an.