Thema des Tages

„Wir machen einen Schritt weg von der Wegwerfgesellschaft“

  • Susanne Hierl über das Recht auf Reparatur
  • Umwelt- und Verbraucherschutz muss praktikabel sein
  • Ressourcen schonen und Importabhängigkeiten verringern

Verbraucherinnen und Verbraucher haben künftig ein Recht auf Reparatur bestimmter Produkte, sei es das Smartphone, der Kühlschrank oder der Fernseher. Was das bedeutet, dazu ein Gespräch mit der rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Susanne Hierl.

Frau Hierl, erleben wir das Ende der Wegwerfgesellschaft?

Hierl: Vom „Ende der Wegwerfgesellschaft“ zu sprechen, wäre sicherlich übertrieben. So weit würde ich nicht gehen. Aber wir machen mit dem neuen Recht auf Reparatur schon einen Schritt weg von der Wegwerfgesellschaft. 

Bisher wird so manches Gerät entsorgt, obwohl nur ein einzelnes Bauteil defekt ist. Entweder fehlen Ersatzteile, notwendige Informationen zur Reparatur sind nicht verfügbar oder eine Reparatur erscheint wirtschaftlich auch einfach nicht attraktiv genug. Diese Hindernisse für eine Reparatur wollen wir aus dem Weg räumen. Hersteller bestimmter Produkte müssen künftig auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist Reparaturen zu angemessenen Bedingungen anbieten. Dazu kommt ein neuer Anreiz für eine Reparatur: Entscheidet sich ein Verbraucher innerhalb der Gewährleistungsfrist für die Reparatur, verlängert sich diese Frist einmalig um zwölf Monate. 

Jetzt wird es darauf ankommen, dass das neue Recht auf Reparatur im Alltag für Verbraucher funktioniert, denn nur so wird aus Recht gelebte Rechtspraxis. Ersatzteile müssen verfügbar, Reparaturen bezahlbar und Reparaturbetriebe leicht zu finden sein.

Das Recht auf Reparatur schont nicht nur den Geldbeutel der Verbraucher, es schont auch die Ressourcen. Wird Deutschland durch die Stärkung der Kreislaufwirtschaft unabhängiger von Lieferketten?

Hierl: Jeder Kühlschrank, jedes Smartphone oder jeder Fernseher, der noch nicht durch ein neues Produkt ersetzt werden muss, spart Ressourcen und verringert den Bedarf an energieintensiver Neuproduktion. 

So gehen wir mit knappen Ressourcen vernünftiger um. Das ist ökologisch sinnvoll und ist auch in unserem wirtschaftlichen Interesse. Bestimmte Produkte zu reparieren, bedeutet für mich nicht nur Verbraucherschutz und Umweltschutz. Es kann sicherlich auch ein kleiner Baustein für mehr wirtschaftliche Resilienz und weniger Importabhängigkeit bei Rohstoffen sein.

Wird es für Unternehmer aufwändiger, weil sie Produkte so herstellen müssen, dass Bauteile leichter ausgetauscht werden können?

Hierl: Anforderungen an die Reparierbarkeit, länger verfügbare Ersatzteile und der Zugang zu Reparaturinformationen bedeuten für Hersteller zunächst zusätzlichen Aufwand. Das ist mir bewusst, und das rede ich auch nicht klein. Das Recht auf Reparatur darf deshalb kein bürokratisches Monstrum werden und Unternehmen nicht überfordern.

Auf der anderen Seite sparen längere Produktkreisläufe Rohstoffe und eröffnen neue Geschäftsfelder für Hersteller, Fachhandel, Handwerk und unabhängige Reparaturbetriebe. Entscheidend war für uns eine praxistaugliche Ausgestaltung. Wir haben darauf geachtet, die europäischen Vorgaben eins zu eins umzusetzen und keine zusätzlichen nationalen Belastungen draufzusatteln.

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