Pressemitteilung

Neues Recht auf Reparatur: Verbraucher stärken, Wirtschaft nicht überfordern

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag abschließend den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (BT-Drs. 21/5923). Dazu können Sie die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, gerne so zitieren:

„Das neue Recht auf Reparatur stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Es schont ihren Geldbeutel und dient zugleich dem Umweltschutz. Reparaturen werden damit in vielen Fällen zu einer besseren Alternative zum vorschnellen Neukauf. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten außerdem künftig einen zusätzlichen Anreiz, sich im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur zu entscheiden: Wird repariert, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate.

Wir sehen aber auch, dass gerade bei Kraftfahrzeugen die auf europäischen Vorgaben beruhende Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate nach einer Reparatur eine Herausforderung für die Kfz-Branche bedeuten kann.  Diese Bedenken nehmen wir ernst. Deshalb haben CDU/CSU in den Verhandlungen durchgesetzt, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für Ausnahmemöglichkeiten von der Verlängerung des Gewährleistungsrechts für Kraftfahrzeugen einsetzen soll.

Wichtig ist außerdem: Das neue Merkmal der Reparierbarkeit wird als Teil der üblichen Beschaffenheit einer Sache in das bewährte System des deutschen Kaufrechts eingefügt. Der einheitliche Sachmangelbegriff bleibt erhalten. Das schafft Rechtssicherheit und vermeidet unnötige Abgrenzungsstreitigkeiten. Zugleich stellt der Gesetzentwurf ausdrücklich klar, dass im B2B-Bereich abweichende Vereinbarungen möglich bleiben. Die Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen bleibt also gewahrt.“

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