Der Deutsche Bundestag beschloss gestern Abend in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung des Rechts auf Reparatur. Damit werden die europäischen Vorgaben in deutsches Recht überführt und wichtige Anreize geschaffen, defekte Produkte künftig häufiger zu reparieren, statt vorschnell zu ersetzen. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Ressourcen zu schonen und Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell zu entlasten. Dazu erklärt der Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke:
"Wer repariert, statt wegzuwerfen, handelt nachhaltig und wirtschaftlich zugleich. Mit dem Recht auf Reparatur stärken wir Verbraucherinnen und Verbraucher, fördern das Handwerk vor Ort und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz. Reparaturen müssen einfacher, transparenter und attraktiver werden. Das Gesetz verpflichtet Hersteller bestimmter Produkte künftig dazu, auch nach Ablauf der zu angemessenen Bedingungen anzubieten. Zudem wird die Gewährleistungsfrist nach einer Reparatur einmalig um zwölf Monate verlängert. Für die Union ist dabei wichtig, dass die neuen Regelungen praktikabel bleiben und insbesondere kleine und mittelständische Betriebe von den neuen Chancen profitieren können.
Im parlamentarischen Verfahren wurde zugleich deutlich, dass die europarechtlich vorgegebene Verlängerung der Gewährleistungsfrist bei komplexen Produkten wie Kraftfahrzeugen praktische Herausforderungen mit sich bringen kann. Die vom Kfz-Gewerbe vorgetragenen Bedenken nehmen wir ernst. Deshalb haben wir mit unserem Entschließungsantrag erreicht, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für mehr Flexibilität einsetzt. Künftige Regelungen sollten für Kraftfahrzeuge und vergleichbar komplexe Produkte differenziertere Lösungen ermöglichen."