Pressemitteilung

Recht auf Reparatur muss praxistauglich sein

Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf zum „Recht auf Reparatur“ beschlossen. Dazu erklärt der Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke:

„Ein funktionierendes Recht auf Reparatur stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Ressourcenschutz. Wer ein Produkt kauft, muss sich darauf verlassen können, dass es langlebig ist und im Zweifel auch repariert werden kann. Es darf nicht länger wirtschaftlich attraktiver sein, Geräte wegzuwerfen, statt sie instand zu setzen. Entscheidend ist nun die konkrete Ausgestaltung der Regelungen. Wir brauchen praxistaugliche Lösungen, die sowohl Verbraucherinteressen als auch die berechtigten Anliegen von Handwerk und Mittelstand berücksichtigen. Reparaturen müssen bezahlbar bleiben, Ersatzteile verfügbar sein und unabhängige Werkstätten fairen Zugang zu notwendigen Informationen erhalten. Außerdem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher schon beim Kauf erkennen können, wie reparaturfähig ein Produkt ist. Einheitliche Kennzeichnungen können hier eine wichtige Orientierung bieten. Aber klar ist auch: Das Recht auf Reparatur darf kein bürokratisches Monstrum werden. Es muss im Alltag für Verbraucher ebenso wie für Unternehmen funktionieren."

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