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(Quelle: Unsplash.com)

Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft erhalten

Unionsfraktion diskutiert über eine Modernisierung des Unternehmensteuerrechts

In insgesamt drei Fachgesprächen hat die Unionsfraktion mit Vertretern global agierender Unternehmen, von Mittelstand und Handwerk sowie Verwaltung und Wissenschaft über eine Modernisierung des Unternehmensteuerrechts diskutiert. Bei den Gesprächen wurde deutlich, dass die unterschiedlichen Akteure jeweils eigene Schwerpunkte setzen und somit eigene ganz spezifische Anforderungen an ein modernes Unternehmensteuerrecht haben. Über die Sommerpause sollen die Ergebnisse der Veranstaltungsreihe zusammengeführt und im September dann in einer großen Abschlusskonferenz vorgestellt werden.

Steuersätze überarbeiten - Bürokratie abbauen 

In den beiden bisherigen Fachgesprächen standen global agierende Unternehmen und der Mittelstand im Fokus. Die Vertreter dieser beiden Gruppen berichteten ganz konkret, welche Regelungen und Vorschriften aus Ihrer Sicht zu überarbeiten seien. Dabei stand nicht nur eine Senkung der Steuersätze im Vordergrund, sondern auch die Abschaffung unnötiger Bürokratie.

Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen

Im dritten Fachgespräch kamen nun Vertreter von Wissenschaft, Rechtsprechung und Verwaltung zu Wort. Es zeigte sich, dass auch hier unterschiedliche Ansatzpunkte für eine mögliche Reform bestehen. Änderungen sollten sich am besten in das bestehende Besteuerungssystem einfügen und es nicht noch komplizierter machen. Aber auch die Möglichkeiten der Digitalisierung sollten noch besser als bisher genutzt werden. Dadurch könnten die Verwaltungsverfahren vereinfacht und gestrafft werden.

Große Abschlusskonferenz im Herbst

Die Anregungen und Vorschläge aus den drei Fachgesprächen fließen nun in ein Konzept zur Modernisierung des Unternehmensteuerrechts ein, das im Herbst vorgestellt werden soll.