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(Quelle: Unsplash.com)

Verschärfte Regelungen für ausländische Investoren

Bundeskabinett beschließt Neuerungen bei der Außenwirtschaftsverordnung

Für ausländische Investoren wird es in Zukunft schwieriger, Anteile an bestimmten deutschen Unternehmen zu kaufen. Im Bundeskabinett wurde hierzu am 19. Dezember eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen. Der Kauf von Anteilen an verteidigungsrelevanten Unternehmen oder Unternehmen, die sicherheitsrelevante Infrastruktur bereiterstellen, durch Investoren von außerhalb der EU wird in Zukunft stärker geprüft.

Die Novelle der Außenwirtschaftsverordnung betrifft neben dem Kauf von Anteilen an verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Unternehmen z.B. auch Strom- und Wasserversorger, IT- und Telekommunikationsunternehmen sowie Krankenhäuser und große Lebensmittelhersteller. Bereits vorher mussten betroffene Unternehmen einen geplanten Verkauf dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) anzeigen. Eine Überprüfung (und ggf. ein Verbot des Verkaufs) durch das BMWi erfolgte dann, wenn durch den Kauf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind. Neu ist jetzt die Prüfschwelle, ab der die Politik einschreiten kann.

Prüfschwelle auf 10 Prozent der Stimmrechte gesenkt

Bisher konnte eine Überprüfung erst stattfinden, wenn der Investor durch den Kauf 25 Prozent der Stimmrechte am Unternehmen erhalten wird. Diese Grenze wird nun für bestimmte sicherheits- und verteidigungsrelevante Unternehmen auf 10 Prozent abgesenkt. Denn schon bereits bei einer Beteiligung in dieser Größenordnung ist eine Einflussnahme auf die Geschäftsführung unter bestimmten Umständen denkbar. Beim Erwerb sonstiger Unternehmen bleibt es bei der bisherigen Prüfeintrittsschwelle von 25 Prozent. Dies macht deutlich, dass Deutschland ein offener Investitionsstandort bleibt. 

"Deutschland bleibt eine offene Volkswirtschaft"

"Deutschland ist eine offene Volkswirtschaft, in der ausländische Investitionen willkommen sind. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Allerdings dürfen wir auch nicht naiv sein. Wenn ausländische Staaten mit gezielten Investitionen in bestimmten Sektoren, z.B. im Sicherheits- und Verteidigungsbereich, strategische politische Ziele verfolgen, muss die Möglichkeit bestehen, dies staatlich zu kontrollieren und gegebenenfalls zu unterbinden.

Wichtig ist dabei, die richtige Balance zwischen Offenheit und Kontrolle zu wahren und die Instrumente der Außenwirtschaftsverordnung nur nach sorgfältiger Abwägung anzuwenden. Abschottung kann jedenfalls keine Antwort sein, dies führt in eine Spirale des Protektionismus. Es gilt daher vor allem, für Reziprozität und für ein "level-playing-field" zu sorgen, das heißt, deutsche Unternehmen müssen in anderen Ländern nach denselben transparenten und rechtsstaatlichen Regeln investieren können, wie das hierzulande möglich ist." sagt Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion.

Stärkere Überprüfung auch bei Medienunternehmen

Eine weitere Neuerung betrifft die Branchen, die von der Überprüfung betroffen sind. Neu hinzugekommen sind Unternehmen der Medienwirtschaft, die mittels Rundfunk, Telemedien oder Druckerzeugnissen zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen und sich durch besondere Aktualität und Breitenwirkung auszeichnen. Diese Regelung dient dem Schutz der Pressefreiheit und spiegelt auch deren Bedeutung für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland wieder. 

Die neuen Regelungen sollen schon am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.