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Stefan Rouenhoff: Es geht uns um die Absicherung von Eigentumsrechten

Rede zur Rechtssicherheit im internationalen Investitionsschutz

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von ausländischen Direktinvestitionen ist eine zentrale Voraussetzung für unternehmerisches Engagement in anderen Ländern. Kein deutsches oder europäisches Unternehmen investiert in einem Drittstaat in Produktionsanlagen und schafft Arbeitsplätze, wenn Enteignung oder Diskriminierung drohen.

In der Logik unterscheidet sich unternehmerisches Handeln hier überhaupt nicht von privatem Handeln. Ich möchte hierzu ein Beispiel geben: Wenn Sie als Privatperson nicht sicher sein können, ob auf die Ihnen rechtmäßig erteilte Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus Verlass ist und womöglich ein Abriss droht, wenn Sie das Haus einmal errichtet haben, dann werden Sie Ihren Hausbau sicherlich nicht in Angriff nehmen. Das zeigt eines ganz deutlich: Es ist ein rechtlicher Rahmen notwendig, der vor willkürlichem staatlichen Handeln schützt, egal ob für Privatpersonen oder für Unternehmen.

Einen solchen rechtlichen Rahmen gegenüber Drittstaaten bieten Investitionsschutzverträge mit ihren Streitbeilegungsmechanismen, und zwar nach wie vor. Sie schaffen Rechtssicherheit für die im Ausland tätigen Unternehmen und fördern ausländische Direktinvestitionen.

Die Diskussion, die uns von den Linken regelmäßig unter dem Totschlagbegriff der Paralleljustiz aufgetischt wird, ist irreführend und unredlich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Tosender Applaus!)

Es geht uns weder um Paralleljustiz noch um Sonderrechte für Unternehmen. Es geht uns um die Absicherung von Eigentumsrechten, einen wirksamen Investitionsschutz, der ohne entsprechende völkerrechtliche Verträge nur schwer durchsetzbar ist.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Herr Rouenhoff, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Stefan Rouenhoff (CDU/CSU):

Nein.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Auch nicht von Herrn Ernst?

Stefan Rouenhoff (CDU/CSU):

Nein, auch nicht von Herrn Ernst.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Gut.

Stefan Rouenhoff (CDU/CSU):

Die CDU/CSU-Fraktion sieht deshalb Investitionsschutzverträge mit Drittstaaten weiterhin als geeignetes Instrument an, um dieses Ziel zu erreichen. Für die Linken scheint wirksamer Investitionsschutz jedoch grundsätzlich Teufelszeug zu sein. Das ist zumindest der Eindruck, den man aus der Debatte der letzten Jahre gewinnen muss.

Meine Damen und Herren, Deutschland ist Vorreiter bei bilateralen Investionsschutz- und -förderverträgen. Bis heute hat die Bundesregierung, und zwar mit Zustimmung des Deutschen Bundestages, rund 130 Verträge geschlossen. Ja, auch die Grünen haben in der rot-grünen Bundesregierung von 1998 bis 2005 fleißig für neue Investitionsschutzverträge inklusive der darin enthaltenen Streitbeilegungsmechanismen gestimmt. Und das ist auch gut so. Vielen Dank dafür! Denn auch wenn Linke und Grüne heute im Bundestag regelmäßig behaupten, die Regelungen kämen nur Großkonzernen zugute, so möchte ich doch festhalten, dass von den Investitionsschutzverträgen gerade auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren; denn für sie stellt fehlende Rechtssicherheit bei Investitionen im Ausland die mit Abstand größte Hürde für den Markteintritt dar.

Ich möchte aber auch nicht unter den Tisch kehren, dass wir den Investitionsschutz modernisieren und an die Anforderungen unserer heutigen Zeit anpassen müssen. Aber wir haben genau diesen Weg auf europäischer Ebene bereits vor einigen Jahren beschritten. So hat sich die Bundesregierung in Nachverhandlungen zum Freihandelsabkommen mit Kanada für einen reformierten Investitionsschutz eingesetzt, und zwar mit Erfolg. Im CETA-Vertragstext ist heute ein bilateraler Investitionsgerichtshof mit öffentlich bestellten Richtern und einer echten Berufungsinstanz verankert. Die Richterauswahl erfolgt nach strengen Kriterien. Alle Schriftsätze eines Verfahrens müssen künftig veröffentlicht werden; das Right to Regulate wurde gestärkt. Diesen auf europäischer Ebene eingeschlagenen Weg müssen wir natürlich konsequent fortsetzen.

Meine Damen und Herren, der EuGH hat am 6. März 2018 geurteilt, dass die Vorschriften zum Investor-Staat-Schiedsverfahren im niederländisch-slowakischen Investitionsschutzvertrag nicht mit Unionsrecht vereinbar sind. Damit macht das EuGH-Urteil Reformen bei den innereuropäischen Investitionsschutzverträgen notwendig. An dieser Notwendigkeit hat auch die Bundesregierung keinen Zweifel gelassen. Reformvorschläge, an denen Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten gearbeitet haben, liegen ja bereits auf dem Tisch. All jenen, die angesichts des EuGH-Urteils jetzt aber das Ende von Investitionsschutzverträgen mit Drittstaaten heraufbeschwören, sei gesagt: Freuen Sie sich nicht zu früh! Denn Gegenstand des Urteils waren ja gerade nicht Investitionsschutzverträge mit Drittstaaten. Hierauf hat der EuGH auch noch einmal ganz explizit hingewiesen. Deshalb: Keine vorschnellen Rückschlüsse an dieser Stelle!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich habe mich über Ihren Antrag durchaus gefreut,

(Beifall bei der FDP)

weil er einige Forderungen enthält, die die CDU/CSU-Fraktion im Grundsatz unterstützen könnte. Bei genauerem Hinsehen muss ich allerdings feststellen: Die vorgebrachten Punkte werden bereits von der Bundesregierung bzw. der EU-Kommission mit Nachdruck abgearbeitet. Wenn es etwa um die Schaffung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs geht, war, ist und bleibt Deutschland eine treibende Kraft bei den Verhandlungen – zumal der multilaterale Gerichtshof auch auf deutsche Initiative zurückzuführen ist. Bei anderen Aspekten im FDP-Antrag ist die CDU/CSU-Fraktion der Überzeugung, dass Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen sollte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Eine überstürzte Positionierung der Kommission zu den Rechtsfolgen des EuGH-Urteils vom 6. März 2018 wäre womöglich kontraproduktiv für den innereuropäischen Investitionsschutz. Darauf hat die Bundesregierung ja gestern auch im Wirtschaftsausschuss hingewiesen. Deshalb sollte hier nichts übers Knie gebrochen werden. Die FDP ist mit ihrem Antrag in einen aus meiner Sicht unnötigen Aktionismus verfallen. Wir als CDU/CSU-Fraktion wollen Sie vor diesem Aktionismus bewahren.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)