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Sebastian Brehm: Es geht um die notwendige Förderung von Fahrzeugen mit geringem CO2-Verbrauch

Redebeitrag zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Das Siebte Gesetz zur Änderung der Kraftfahrzeugsteuer ist ein  solider und richtiger Zwischenschritt zur Verwirklichung der Klimaziele im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030. Die bisherige Berechnung der Kfz-Steuer erfolgte nach Hubraum – pro angefangene 100 ccm 2,00 Euro bzw. 9,50 Euro und  mit  einer  CO2-Komponente  bis 95 Gramm pro Kilometer frei, danach 2,00 Euro pro Gramm pro Kilometer.

Mit der Änderung des Steuertarifs heben wir nun folgerichtig die CO2-Komponente stärker als progressiven Stufentarif hervor. Damit stellen wir sicher, dass Anreize für die Neuanschaffung hin zu klimafreundlicheren Kraftfahrzeugen geschaffen werden.

Ich habe das in der ersten Lesung deutlich gemacht und sage das auch noch einmal mit aller Deutlichkeit heute: Es geht uns um Technologieoffenheit, also nicht um eine reine Fokussierung auf Elektrofahrzeuge. Es geht auch nicht um eine Einordnung der Fahrzeugtypen: Sportwagen, SUV oder Benziner bzw. Diesel; das ist ideologisch und falsch. Es geht um die notwendige Förderung von Fahrzeugen mit geringem CO2-Verbrauch. Das wollen wir mit diesem Gesetz stärken – ideologiefrei und technologieoffen.

Besonders begünstigte Förderungen erhalten deshalb – neben der richtigen Verlängerung der Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge bis 2025 bzw. 2030 – Pkws mit CO2Werten bis 95 Gramm pro Kilometer (also insbesondere auch Hybrid-Benzinoder Hybrid-Diesel-Fahrzeuge), die bis zum 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden. Für sie reduziert sich die Kfz-Steuer für 5 Jahre um jeweils 30 Euro. Zudem konnten wir mit diesem Gesetz mit der Abschaffung der „Pick-Up-Steuer“ für leichte Nutzfahrzeuge eine deutliche Entlastung für Handwerker und Mittelständler erreichen.

Nach Schätzung der deutschen Zollund Finanzgewerkschaft wurden hier über diese Sonderbesteuerung 390 000 zugelassene Fahrzeuge aus unserer Sicht falsch besteuert. Diese Diskussion – ist es ein Pkw oder ein leichtes Nutzfahrzeug? – haben wir ein für alle Mal beendet.

Klar ist aber auch, dass diese Gesetzesänderung eben nur ein weiterer Anpassungsschritt zur Realisierung unserer Klimaziele sein darf. Dieses wurde neben den Sitzungen und Gesprächen im Finanzausschuss vor allem in der Anhörung der Experten diese Woche Montag noch einmal deutlich.

Mittelfristig – das heißt aus unserer Sicht: in den nächsten 5 Jahren – müssen wir uns über eine weitere Reform der Kraftfahrzeugsteuer klar werden. Denn zurzeit knüpft die Kraftfahrzeugsteuer an der Haltung des Pkws und an den potenziellen Verbrauch eines Fahrzeugs an, jedoch nicht an den tatsächlichen Ausstoß. Dieses passt jedoch mittelfristig nicht zu den von uns selbst gesetzten ambitionierten Zielen, den CO2-Ausstoß bis 2030 deutlich zu senken.

Um hier also konsequent weiter voranzugehen, bietet es sich mittelfristig an, über eine mögliche Abschaffung der Kfz-Steuer bzw. über ein Integrieren in die Energiesteuer nachzudenken. Dazu müssen wir aber noch einige Fragen gemeinsam klären:

Keine Belastung für Berufspendler

Ein weiterer attraktiver Ausbau des ÖPNV, dort wo es möglich ist

Technologieoffenheit für weitere Forschung neuer Antriebstechniken

Eine weitere Förderung und Forschung alternativer und nachhaltiger Kraftstofferzeugung und viele weitere Fragen.

Individualverkehr muss bezahlbar bleiben

Heute machen wir einen guten und vernünftigen Schritt in die richtige Richtung. Wenn Sie es ernst meinen mit dem Klimaschutz, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, dann müssten Sie konsequenterweise diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ich bin gespannt,  wie sie abstimmen werden.