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Mark Helfrich

Mark Helfrich: "Den Netzausbau an das neue Ökostromziel anpassen"

Rede zur Reform des Bundesbedarfsplangesetzes

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 65 Prozent des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken. Bis 2050 soll sogar der gesamte in der Bundesrepublik verbrauchte und produzierte Strom klimaneutral sein. Und damit die Energiewende gelingt, bedarf es eines Ausbaus der erneuerbaren Energien. Genauso wichtig ist es jedoch, den Ausbau von Erzeugung und Netz zu synchronisieren.

Der Stromnetzausbau dient dazu, Windstrom aus dem Norden zu den Verbrauchszentren im Süden und Westen zu transportieren und somit die Stilllegung konventioneller Kraftwerke zu kompensieren. Allerdings – und das muss man ganz klar sagen – der Netzausbau hinkt massiv hinterher. Von den bisher geplanten 7 700 Kilometern Stromtrassen sind bislang nur rund 1 500 Kilometer fertiggebaut. Anhaltende Widerstände à la „not in my back- yard“, Hunderte Klagen und langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren mit mehrstufigen Anhörungen: All das lähmt den Netzausbau und gefährdet letztlich die Energieversorgung unseres Landes.

Mit der Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes wollen wir hier gegensteuern und zudem den Netzausbau an das neue Ökostromziel anpassen. Hierfür sollen bis 2030 zum Ausbau des Stromnetzes in Deutschland 36 weitere Höchstspannungsleitungen errichtet und acht bisherige Netzausbauvorhaben geändert werden. Für alle im Gesetz  enthaltenen,  nach  der  Novellierung   immerhin 79 Ausbauvorhaben stellen wir die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf gesetzlich fest.

Damit Anwohner die geplanten Leitungen akzeptieren und nicht klagen, ist bei neun Vorhaben zumindest in Teilabschnitten eine deutlich teurere und technisch anspruchsvollere Erdverkabelung zugelassen. Leider konnten wir nicht alle Wünsche zur Erdverkabelung erfüllen. Denn bei einer Prämisse waren wir uns alle einig: Wir können keine zusätzliche Verzögerung beim Stromnetzausbau riskieren. – Dieser Prämisse sind einige nachträgliche Erdverkabelungswünsche, aber auch eine dritte SuedLink-Leitung zum Opfer gefallen.

Wir wollen aber nicht nur Verzögerungen verhindern, sondern auch die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Hierzu verkürzen wir den Klageweg. Das heißt, dass das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig sein wird. Zudem schaffen wir einen ersten Rechtsrahmen für als Netzbooster genutzte Großbatterien im Übertragungsnetz. Hierdurch kann das Stromnetz effizienter genutzt und ein unnötiger Ausbau von Stromleitungen vermieden werden. Das spart Geld und Nerven der Bürger.

Sollte sich der Netzausbau noch weiter verzögern, müssen wir zur Beschleunigung auch im Stromleitungs- bau auf Maßnahmegesetze zurückgreifen. Und deshalb fordern wir in unserem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob Maßnahmegesetze ein geeignetes Mittel sind zur Beschleunigung des Netzausbaus. Damit würden Stromleitungen zügig per Gesetz anstatt durch langwierige behördliche Verwaltungsakte Baurecht erlangen. Zudem könnte ein Maßnahmegesetz nur durch das Bundesverfassungsgericht gekippt werden.

Anders als beim Windkraftausbau ist beim Netzausbau das gesamte Bundesgebiet betroffen. Als Schleswig-Holsteiner kann ich von beidem ein Lied singen. Aber keine Angst – ich mache jetzt nicht die Andrea Nahles hier. Ich möchte Ihnen gleichwohl in Erinnerung rufen, welchen Beitrag die Menschen in Schleswig-Holstein zur Energie- wende leisten. Allein in meinem Wahlkreis landen die Stromleitung NordLink aus Norwegen sowie zahlreiche Offshore-Anbindungsleitungen an. Beide SuedLink-Leitungen starten bei uns. Und zudem hat Schleswig-Holstein bundesweit die größte Windkraftanlagendichte pro Quadratkilometer.

Eine erfolgreiche Energiewende erfordert nicht nur den Ausbau der erneuerbaren Energien, sondern auch der Stromnetze. Und mit dem Bundesbedarfsplangesetz ebnen wir genau dafür den Weg.

Ich wünsche Ihnen viel Energie, und bitte bleiben Sie gesund!