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(Quelle: picture alliance/dpa)

Kindergeldzahlungen ins EU-Ausland reformieren

Unionsfraktion will Missbrauch weiter bekämpfen

Die Zahlungen von Kindergeld ins EU-Ausland und den Europäischen Wirtschaftsraum haben erneut zugenommen. So wurde im Juni 2018 für rund 270.000 Kinder, die außerhalb von Deutschland in der EU leben, ein Kindergeld gezahlt. Ralph Brinkhaus, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, betont, dass Zahlung von Kindergeld ins EU-Ausland grundsätzlich nicht zu beanstanden seien. "Was aber zu Recht kritisiert wird, sind die Missbrauchsfälle. Hier müssen wir konsequent und zügig handeln"

Insgesamt zahlt Deutschland für rund 15 Millionen Kinder ein Kindergeld. Nach Angaben der Bundesregierung sind darunter mehr als 268.000 Kinder, die im EU-Ausland oder im Europäischen Wirtschaftsraum leben. Erste Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung wurden bereits in der letzten Legislaturperiode angegangen. "Wir haben die rückwirkende Zahlung von Kindergeld eingeschränkt - von vier Jahren auf sechs Monate", erklärt Brinkhaus. "Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass das Bundeszentralamt für Steuern künftig schneller seine Erkenntnisse an die Familienkassen weiterreicht. Dabei geht es um Bürger, die aus dem Melderegister abgemeldet wurden." Trotz dieser Reformen müsse Deutschland bei der Missbrauchsbekämpfung noch effektiver werden, verlangt Finanzpolitiker Brinkhaus. "Vor allem gehört die Zusammenarbeit der Behörden auf allen Ebenen weiter verbessert".

Kindergeldzahlungen an Lebenshaltungskosten anpassen

Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion verweist auf einen weiteren wichtigen Aspekt bei der aktuellen Diskussion: Kindergeldzahlungen sollten an die Lebenshaltungskosten des EU-Wohnorts angepasst werden. Für ein Kind, das beispielsweise in Polen oder Rumänien lebt, müsse sich die Höhe des Kindergeldes an den dortigen Lebenshaltungskosten orientieren.

EU muss handeln

Deshalb macht Weinberg klar: Jetzt ist die EU gefragt! Sie muss bei diesem Thema endlich handeln. „Denn nur wenn das Europäische Recht entsprechend geändert wird, kann Deutschland das deutsche Recht europarechtskonform anpassen“. Laut Weinberg sei nun der zuständige SPD-Bundessozialminister Hubertus Heil gefordert, endlich auf europäischer Ebene zu einer für alle Seiten akzeptablen Lösung zu kommen. „Denn eine Staffelung des Kindergeldes nach den Lebenshaltungskosten vor Ort ist nicht nur angemessen, sondern auch gerecht“, argumentiert der Familienpolitiker. „Fehlanreize werden vermieden, den Lebensmittelpunkt wegen der Höhe der Sozialleistungen in einen anderen Mitgliedsstaat zu verlegen.“

Weiter an Verbesserungen arbeiten

Auch wenn unter unionsgeführter Regierungsverantwortung bereits viele national mögliche Maßnahmen zur Verhinderung von Kindergeld-Missbrauch umgesetzt wurden, will die Unionsfraktion weiter an dem Thema engagiert arbeiten. Fraktionsvize Brinkhaus resümiert, dass es bislang sehr schwierig war, Mehrheiten in Brüssel zu bekommen. "Das ist für uns so nicht akzeptabel."