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Fritz Güntzler: "Wir haben Nachholbedarf beim Wachstumskapitalmarkt"

Fondsstandortgesetz - FoStoG

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir leben mitten in der Pandemie, und diese Pandemie hat Auswirkungen auf das volkswirtschaftliche Einkommen, auf die Wirtschaftsleistung unseres Landes. Die Hilfestellungen, die wir geben, in Milliardenhöhe, wirken – zum Glück –, sodass die Auswirkungen nicht so fatal sind, wie sie sonst eigentlich wären.

Dennoch ist es gut, darüber nachzudenken, wie wir den Neustart wirtschaftlich hinbekommen. Von daher ist es wichtig, hier steuerlich flankierend tätig zu werden. Wir müssen zurückkehren zu einem Wachstumspfad. Dieses Fondsstandortgesetz kann meines Erachtens einen guten Beitrag dazu leisten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Es geht um die Stärkung des Fondsstandorts Deutschland, um den Abbau von Bürokratie bei Fondsanlagen, um die Ausweitung der Angebotspalette, insbesondere um die Ausweitung von Infrastrukturfonds. Wichtige Investitionen in unsere Infrastruktur sollen also besser möglich gemacht werden. Es geht um die Steigerung des Innovations- und des Wachstumspotenzials der deutschen Wirtschaft. Dazu tragen im entscheidenden Umfang auch die sogenannten Start-ups bei, Unternehmen, die neu am Markt sind, die mit viel Risikobereitschaft an den Markt gehen, meist mit viel Engagement, mit wenig Kapital, aber mit einer tollen Idee. Sie setzen die richtigen Impulse für unser gesamtes wirtschaftliches Leben.

Wir haben Nachholbedarf beim Wachstumskapitalmarkt. Von daher ist es richtig, dass wir einen Zukunftsfonds aufgelegt haben – mit mittlerweile 10 Milliarden Euro –, um diese Unternehmen in deren Wachstumsphase zu unterstützen, in der dieser hohe Kapitalbedarf besteht. Also: Wir zeigen auch in diesem Punkt Verantwortung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Aber neben dem öffentlichen Geld geht es auch darum, dass wir privates Geld mobilisieren, das in diesen Markt investiert wird. Von daher ist es richtig, dass wir die umsatzsteuerlichen Hindernisse ausräumen und dass wir die umsatzsteuerliche Befreiung für die sogenannten Verwaltungsleistungen für Wagniskapitalfonds schaffen, damit diese Wagniskapitalfonds nicht nur im Ausland, sondern auch in Deutschland aufgelegt werden. Ein wichtiger Beitrag für den Fondsstandort Deutschland, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Ein weiterer wichtiger Punkt, den die Kollegen schon angesprochen haben, ist die Mitarbeiterbeteiligung. Start-ups brauchen diese Mitarbeiter, um sich zu entwickeln. Sie haben meistens nicht das Geld, um die Mitarbeiter gleich angemessen zu bezahlen. Die Mitarbeiter haben ein Interesse daran, an dem Unternehmen mitzuwirken, es zu entfalten und ihren Beitrag zum Geschäftswert zu leisten. Von daher ist es wichtig, dass wir da was tun. Der „Deutsche Startup Monitor 2020“ hat ermittelt, dass 28 Prozent der Start-ups sagen: Das ist das wichtigste Thema. – Von daher ist es richtig, dass dieses Gesetz es adressiert. Wir haben hier wirklich gute Ansätze; aber ich glaube, wir sollten noch mal etwas näher hingucken, ob es nicht noch besser und zielgenauer in manchen Punkten geht.

Wir haben zwei Wegbereitungen:

Das eine ist der Freibetrag; das ist angesprochen worden. Die Koalition hat sich mittlerweile darauf verständigt, diesen Betrag von 360 Euro zu vervierfachen auf 1 440 Euro, auch ein klares Signal. Es kann immer ein bisschen mehr sein – der Vergleich mit dem Ausland zeigt, dass es auch andere Beträge gibt –; aber ich sage mal: Die Anteilsübertragung an den Mitarbeiter ist ja eigentlich ein Surrogat für normalen Arbeitslohn. Wir haben also auch eine Gerechtigkeitsdebatte zu führen, ob der Liquiditätszufluss als Arbeitslohn tatsächlich so viel schlechter behandelt werden kann als eine Beteiligung. Auch da müssen wir einen Ausgleich zwischen den Mitarbeitern finden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zweitens haben wir das sogenannte Dry Income; die Frau Staatssekretärin hat darauf hingewiesen. Wir wollen verhindern, dass der Zufluss von Beteiligungen direkt zu einer Besteuerung führt. Das ist gut angelegt in dem Gesetz. Da gibt es so ein paar Kleinigkeiten, an die wir herangehen müssen, damit – so sagt man umgangssprachlich – dieses Gesetz auch fliegt. Wir haben da nämlich noch Hürden aufgebaut beim Zeitpunkt, wann denn die Besteuerung anfängt. Es ist mittlerweile zwingend nach zehn Jahren vorgesehen. Da könnten wir uns längere Zeiträume vorstellen. Es geht darum, welche Beteiligungsformen wirklich gefördert sind, wie die Bewertung stattzufinden hat.

Es sind also noch einige Stellschrauben, die wir drehen könnten. Ich freue mich auf die gemeinsamen Beratungen und darauf, dass wir aus diesem guten Gesetzentwurf ein noch viel besseres Gesetz machen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)