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Dr. Andreas Lenz: "Anreize für mehr Innovationen in den Bereichen Klimaschutz und Energieeffizienz"

Rede zum Energiesparrecht für Gebäude

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Gebäudeenergiegesetz in der ersten Lesung, und ich stelle fest: Wenn die AfD und die Grünen so aufgeregt diskutieren, dann liegt man mit einem Gesetzentwurf meistens gar nicht so falsch.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geht es noch billiger?)

Es hat zugegebenermaßen etwas gedauert, bis wir den Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren gebracht haben; aber es ist in der Zwischenzeit auch einiges passiert. So konnten wir bereits wesentliche Teile des Klimaschutzpaketes vom September umsetzen. Teile davon sind auch in das Gebäudeenergiegesetz eingegangen. Besonders freut es mich, dass wir die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung endlich umsetzen konnten. Das ist ein wichtiger Schritt,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

wenn es darum geht, die Sanierungsquoten tatsächlich zu steigern. Das setzt auch Anreize für mehr Innovationen in den Bereichen Klimaschutz und Energieeffizienz. Das ist auch ein parlamentarischer Erfolg, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir starten insgesamt nicht bei null. Bisher konnten die CO2-Emissionen im Gebäudebereich von 1990 bis 2018 um 44 Prozent reduziert werden. Das ist für sich genommen schon ein großer Erfolg. Allerdings steckt im Gebäudebereich noch viel Einsparpotenzial, gerade bei der Wärme. So sieht der Klimaschutzplan bis 2030 67 Prozent Einsparungen gegenüber 1990 vor.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Herr Kollege Lenz – erst einmal einen schönen Nachmittag –, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder ‑bemerkung von Herrn Krischer?

 

Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU):

Normal immer gerne, aber ich habe eigentlich um 17 Uhr einen Folgetermin.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Dann sind Sie ja eh schon zu spät.

 

Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU):

Wir können es gerne auf den Ausschuss oder auf morgen verschieben.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Ja oder nein? Ich habe es nicht verstanden.

 

Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU):

Das war jetzt ein Nein.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Gut. Aber Sie kommen so oder so zu spät.

 

Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU):

Die 21 Millionen Gebäude, die es in Deutschland gibt, verbrauchen insgesamt 35 Prozent des gesamten deutschen Energiebedarfs. Genau hier setzt das Gebäudeenergiegesetz an und schafft gebündelte, unbürokratische und praktikable Lösungen, die zum einen helfen, Energie und damit CO2-Emissionen einzusparen, und zum anderen keine unnötige Verteuerung von Wohnraum mit sich bringen. Wir bringen also Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit zusammen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden bestehende Verordnungen und Gesetze für Neubauten zusammengefasst und vereinheitlicht. Außerdem werden damit die EU-Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollumfänglich erfüllt werden. Das neue Gebäudeenergiegesetz führt das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen. Es schafft so ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk.

(Timon Gremmels [SPD]: So ist es!)

Das Gebäudeenergiegesetz folgt dem Ansatz, den Primärenergieverbrauch der Gebäude so gering wie möglich zu halten. So können die Erneuerbaren am wirtschaftlichsten zum Einsatz kommen. Das Gesetz folgt dem Wirtschaftlichkeitsgrundsetz, aber auch dem Grundsatz der Technologieoffenheit.

(Dr. Martin Neumann [FDP]: Nur zum Teil!)

Lieber Martin Neumann, es ist schon etwas bedenklich, wenn man glaubt, dass man eine alte Ölheizung mit anderen Einsatzstoffen betreiben kann. Das ist gar nicht ausgeschlossen, aber dann muss man auch wissen, mit welchen Einsatzstoffen man es günstiger machen wird.

(Zuruf des Abg. Dr. Martin Neumann [FDP])

Wir setzen also auf Anreize anstatt auf Verbote. Wenn man zukünftig über 40 Prozent Förderung für eine neue, effizientere und mit erneuerbaren Energien betriebene Heizung bekommt, dann ist das doch ein immanenter Anreiz, entsprechend auf neue Technologien zu setzen.

(Dr. Martin Neumann [FDP]: Aber mit dem gleichen Heizkörper zum Beispiel!)

Das Gebäudeenergiegesetz schafft neue Flexibilitätsoptionen bei der Erfüllung der energetischen Standards für Neubauten, beispielsweise durch eine bessere Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien.

Wir haben vorhin schon gehört: Wir müssen im parlamentarischen Verfahren noch über einige Punkte sprechen. Ich spreche hier auch den Punkt Berechnung des Primärenergiefaktors für Biomethan an. Dies müssen wir uns im parlamentarischen Verfahren anschauen. Es gibt aber auch noch andere Stellschrauben, wo wir sicher noch nachjustieren werden. Es ist wichtig, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen worden ist. Trotzdem ist es jetzt schon einmal ein guter Aufschlag, der vom Ministerium gemacht wurde.

Das Gebäudeenergiegesetz wird zur Vereinfachung der energetischen Vorschriften für Bauen und Sanieren beitragen. Es leistet außerdem einen Beitrag für bezahlbares Wohnen und für den Klimaschutz. Ich glaube, das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

In diesem Sinne: Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)