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(Quelle: picture alliance/ Frank May)

Debatte um notwendige Grundsteuerreform

Bis zum 31.12.2019 muss ein neues Gesetz zur Grundsteuer von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Das Bundesfinanz- ministerium hat erste Lösungsvorschläge vorgestellt. Was bedeutet das nun genau? Dazu Drei Fragen und drei Antworten von Unionsfraktionsvize Andreas Jung.

Warum muss die Grundsteuer überhaupt reformiert werden?

Um die Grundsteuer zu berechnen, braucht man Bewertungsgrundlagen, an denen sich die Steuer orientiert. Die derzeitigen Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer stammen in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 und in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964. Sie wurden danach nicht mehr aktualisiert. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht dieses Jahr entschieden, dass das Festhalten an diesen veralteten Werten zu gravierenden und
umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen führt. Die Grundsteuereinnahmen sind für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle. Daher wurde dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung bis spätestens zum 31. Dezember 2019 (Abschluss im Deutschen Bundestag und im Bundesrat) eingeräumt. Aber mit einer gesetzlichen Neuregelung alleine ist es nicht getan. Diese muss im Anschluss noch von der Verwaltung umgesetzt werden. Dafür sind zum einen die Schaffung der technischen Voraussetzungen und zum anderen eine umfassende Neubewertung erforderlich. Dafür wurde eine weitere Frist eingeräumt, die zum 31. Dezember 2024 endet.

Was schlägt das Bundesfinanzministerium genau vor?

Der Bundesfinanzminister hat ein wertabhängiges Modell für die Grundsteuerreform ins Auge gefasst hat. Danach soll sich die Bewertung für die Grundsteuer hauptsächlich nach der tatsächlichen gezahlten Miete richten. Auch die Bewertung des Grund und Bodens soll sich anhand der tatsächlichen Bodenwerte bemessen. Genauere Erläuterungen und Berechnungen hierzu sind bisher nicht bekannt.

Was ist aus Ihrer Sicht für das erfolgreiche Gelingen der Reform notwendig?

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist im Hinblick auf die zum 31. Dezember 2019 auslaufende Frist für eine Neuregelung von größter Bedeutung, dass der Bundesfinanzminister nun zügig sein Konzept und die dem zugrunde liegenden Berechnungen zur Prüfung und Beratung vorlegt. Uns sind bei der Neuregelung verschiedene Aspekte wichtig: Die Regelung muss verfassungskonform sein. Außerdem muss das Steueraufkommen der Kommunen aus der Grundsteuer gesichert werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger nicht verschoben wird. Zudem darf kein unzumutbarer bürokratischer Aufwand entstehen. Anhand dieser Kriterien werden wir den Vorschlag prüfen und vor dem Hintergrund bewerten, dass auch Konzepte auf dem Tisch liegen, die auf Basis wertunabhängiger Komponenten einfach handhabbar wären.

Mehr Informationen zum Grundsteuer-Reformkonzept gibt Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin im Interview mit dem Deutschlandfunk.