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Carsten Müller: "Es wird zu einer Vereinfachung der Verfahren und zu weniger Bürokratie führen"

Rede zum Energiesparrecht für Gebäude

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion hat schon seit Jahren für eine Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gekämpft. Deswegen begrüße ich den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GEG ganz grundsätzlich. Die Zusammenlegung im Gebäudeenergiegesetz wird zu einer Vereinfachung der Verfahren und zu weniger Bürokratie führen. Sie führt zu mehr Planungssicherheit, und davon profitieren private Haushalte genauso wie die Wohnungs- und Bauwirtschaft, Baustoffproduzenten, Ingenieure, Architekten, aber auch Länder und Kommunen.

Der Gebäudesektor ist ein wichtiger; denn er hat für die Energiewende eine ganz zentrale Bedeutung. Hohe Energieeffizienz in Gebäuden senkt den Energiebedarf und, meine Damen und Herren, schützt Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen vor Energiepreissteigerung. Sie ist außerdem unverzichtbar, um Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken und Klimaziele zu erreichen. Denn immerhin verursachen Wohngebäude rund ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland.

Und, meine Damen und Herren, entgegen einiger Behauptungen: Energieeffizienzinvestitionen und Energieeffizienzanforderungen führen nicht zu unverhältnismäßigen Baupreissteigerungen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des BMWi zum Gebäudeenergiegesetz hat belegt und ergeben, dass es eben kein zentraler Kostentreiber ist. Vielmehr schaffen Energieeffizienzinvestitionen im Wohngebäudebestand Ambiente und darüber hinaus auch erhöhten Wohnkomfort. Die Energiewende dient der Erreichung unserer Klimaziele und der Stärkung der deutschen Wirtschaft. Das geht mit diesem Gesetz Hand in Hand.

(Zuruf der Abg. Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

In Anbetracht dieser Bedeutung muss ich allerdings auch eines sagen: Das Gesetz hat – und das hat die Kollegin Verlinden gerade angesprochen – noch etwas Luft nach oben; ich sage das hier ganz freimütig.

(Beifall des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Deswegen freue ich mich auf eine ambitionierte Diskussion hier im Parlament und in den Ausschüssen. Ich will einige Dinge anführen.

Erstens. Die Vorbildfunktion der Liegenschaften der öffentlichen Hand kommt nach meiner Überzeugung noch nicht in dem Maße zur Geltung, wie es erforderlich ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Insofern bin ich sehr dafür, dass wir in dem Bereich nicht unerheblich nachschärfen. Die Wirtschaftlichkeitskriterien sind selbst dann zu erreichen, wenn wir bei den Neubaustandards das KfW-Effizienzhaus 55 als Analogie nehmen. Meine Damen und Herren, es tut uns gut, wenn wir das ins GEG hineinschreiben. Ich glaube auch, dass die Sanierungen für den öffentlichen Gebäudebestand durchaus ambitionierter ausfallen und die Mindestanforderungen um gut die Hälfte erhöht werden können. Ich halte insofern eine Nachjustierung des Gesetzes für sinnvoll und erforderlich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann mal los! – Klaus Mindrup [SPD]: Die Debatte hat sich schon gelohnt!)

Zweitens. Die Definition der wirtschaftlichen Vertretbarkeit verdient meines Erachtens einen ganzheitlichen Ansatz. Wir sollten die gesamtwirtschaftlichen Effekte stärker berücksichtigen. Wir sollten solche Dinge wie Komfortgewinne, Raumluft- und Lichtqualität sowie positive Auswirkungen auf die Gesundheit stärker gewichten und das durchaus auch in dem Gesetzentwurf verankern.

(Dr. Martin Neumann [FDP]: Das Thema Behaglichkeit fehlt!)

Gleichzeitig können wir dann den Anforderungen, die wir im Rahmen des Klimapaketes an uns selbst gestellt haben, genügen. Das GEG bietet hierzu einen sehr konkreten Anlass.

Ich will – drittens – das Thema Innovationsklauseln ansprechen. Ich finde Innovationsklauseln richtig. Wir müssen das Thema „Klimaschutz und Vereinbarung mit Wirtschaftlichkeit“ neu denken. Dafür sind Innovationen dringend erforderlich. Ich will es allerdings auch ganz deutlich ansprechen: Innovationsklauseln dürfen nicht dazu missbraucht werden, ambitionierte Anforderungen zu unterlaufen. Auch darauf wollen wir gemeinsam im Gesetzgebungsverfahren hinwirken.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da muss aber mal was passieren!)

– Ich freue mich über die fraktionsübergreifende Begeisterung für meinen Beitrag.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ja, sehr schön! – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Mann hat Ahnung vom Thema!)

Ich will – viertens – auf den Begriff „Quartier“ eingehen. Ich glaube, es tut not, dass wir bei diesem Begriff mehr Klarheit schaffen.

(Beifall des Abg. Timon Gremmels [SPD])

Da bietet es sich aus meiner Sicht an, dass wir uns der klaren Formulierung im Energiewirtschaftsgesetz bedienen.

Abschließend noch einmal: Ich begrüße ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz. Die deutsche Wirtschaft hat meines Erachtens heute schon hervorragende technische Lösungen parat.

Ich freue mich auf eine spannende Beratung, bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hinterlasse meinem Kollegen Lenz, glaube ich, eine Minute mehr Redezeit.

(Dr. Andreas Lenz [CDU/CSU]: Ja, danke!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)