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Andreas G. Lämmel: Die Übernahme von Firmen oder Firmenanteilen gehört zum internationalen Geschäft

Rede zurÄnderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man hier so manche Wortmeldung hört, dann muss man den Eindruck gewinnen: Ausländische Investoren sind Verbrecher. Sie sind, Herr Ernst, eigentlich nur unterwegs, um deutsche Firmen aufzukaufen, sie auszuschlachten, Arbeitsplätze zu vernichten und Geld ins Ausland zu schaffen.

(Zuruf des Abg. Reinhard Houben [FDP])

– Na ja, die rechte und die linke Seite haben da die gleiche Einstellung zu ausländischen Investoren.

Meine Damen und Herren, das ist natürlich eine völlige Fehleinschätzung; denn die Übernahme von Firmen oder Firmenanteilen gehört zum internationalen Geschäft. Auch deutsche Unternehmen investieren enorme Summen im Ausland, sie übernehmen Firmenteile oder ganze Firmen. Wir haben ja zuletzt große Übernahmen erlebt, zum Beispiel durch Bayer in den USA. Selbst Infineon hat noch mitten in der Coronakrise in Amerika ein Unternehmen komplett übernommen. Insofern ist die Investition in Unternehmen oder Unternehmensteile doch ein wirtschaftlicher Vorgang, den wir eigentlich alle wollen. Darauf, dass Deutschland ein interessanter Markt für ausländische Investoren ist, können wir doch auch stolz sein. Denn ein Investor kauft keinen Schrott, sondern er guckt sich um, wo er gute Investments findet.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das ist erst mal die Situation, und eigentlich hat das Thema bisher nie eine große Rolle gespielt.

Dann kam es plötzlich dazu, dass auch chinesische Unternehmen wirtschaftlich in der Lage waren, sich auf dem deutschen Markt umzuschauen, und sie haben einige Firmen in Deutschland gekauft. Das hat auch hier im Deutschen Bundestag einige Diskussionen ausgelöst, und wir haben eine Debatte darüber geführt, wie man sich vor dem Abfluss von Technologien in Richtung Asien schützen kann. Das Gleiche gilt aber auch in Richtung der USA.

Insofern gab es dann sehr große Zustimmung, als die Europäische Kommission gesagt hat: Wir brauchen jetzt nicht nationale Gesetze – es soll nicht so sein, dass jeder in Europa ein eigenes Schutzgesetz macht –, sondern wir wollen versuchen, hier eine europäische Regelung zu finden. – Das Ergebnis ist die Screening-Verordnung der Europäischen Union. Wir sind erst mal froh, dass damit ein Standard in Europa geschaffen worden ist.

(Reinhard Houben [FDP]: Wir natürlich auch! Sie machen aber mehr!)

Bestandteil des Gesetzes, das heute in den Deutschen Bundestag eingebracht wird, ist die Eins-zu-eins-Umsetzung dieser EU-Screening-Verordnung.

(Reinhard Houben [FDP]: Nein!)

Wir würden uns ja bei so mancher Verordnung wünschen, dass sie wirklich eins zu eins umgesetzt wird. Herr Minister, hier sind wir auf einem guten Weg. – Das erst mal zum ersten Teil des Gesetzes.

Zum zweiten Teil des Gesetzes. Ich glaube schon, dass wir in den letzten Jahren gelernt haben, dass wir Instrumente brauchen, um die deutsche Wirtschaft, um Deutschland insgesamt vor Übernahmen aus dem Ausland zu schützen, die uns nicht gefallen. Aber, meine Damen und Herren, das kann kein Schutzschild insgesamt sein.

Jetzt komme ich mal zu den Gesetzespassagen, die wir bestimmt noch mal diskutieren müssen. Da sind zum einen die Regelungen zum schwebenden Verfahren. Wir kennen es eigentlich schon – das ist kein neuer Umstand – aus dem Bereich der Rüstungsinvestitionen, dass Verfahren bis zum Abschluss schwebend unwirksam sind. Aber wir brauchen hier natürlich eine Begrenzung der Prüfzeiten. Jeder Investor braucht Klarheit darüber, wie lange das Bundeswirtschaftsministerium den Antrag prüfen kann. Letztendlich muss er zu einem bestimmten Zeitpunkt Klarheit darüber erlangen, ob eine Übernahme oder ein Kauf von Unternehmensanteilen möglich ist. Hier müssen wir natürlich im Anschluss an die Änderung des Gesetzes sofort an die Änderung der Außenwirtschaftsverordnung gehen, weil dies darüber zu regeln ist. Die Begrenzung der Prüfzeiten ist für die deutsche Wirtschaft enorm wichtig, aber auch für die Investoren; denn sie müssen wissen, bis wann ihr Antrag überhaupt genehmigt werden kann.

Zum anderen stellt sich die Frage, ob man bei Übernahme eines Anteils von 10 Prozent an der Firma schon in ein Prüfverfahren gehen muss. Ich denke hier vor allen Dingen an die Start-up-Szene in Deutschland, die ja nach Investoren sucht. Die Start-ups brauchen oftmals Investoren, die ihnen weitere Wachstumsmöglichkeiten verschaffen. Deshalb bin ich mir nicht hundertprozentig sicher, ob die 10-Prozent-Grenze, die im Moment im Entwurf steht, wirklich der Weisheit letzter Schluss ist. Aber um das zu klären, haben wir ja das parlamentarische Verfahren.

Liebe Kollegen von der FDP – noch ein letzter Satz –, in Ihrem Antrag fordern Sie den Bundeswirtschaftsminister auf, vom vorliegenden Gesetzentwurf Abstand zu nehmen. Er wurde aber heute eingebracht, und Sie wissen ganz genau: Der Bundestag ist letztendlich der Gesetzgeber.

Ich freue mich auf die parlamentarische Diskussion. Wir werden über alle Fragen gemeinschaftlich diskutieren

(Reinhard Houben [FDP]: Machen wir gerne, Herr Lämmel!)

und dann einen entsprechenden Beschluss fassen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)