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(Quelle: picture alliance/ Bildagentur Online)

Änderungen im Energierecht beschlossen

Der Bundestag hat eine Vielzahl energierechtlicher Vorschriften geändert. Außerdem werden die Koalitionsfraktionen eine Arbeitsgruppe einrichten, die sich mit der besseren Akzeptanz der Windkraftanlagen beschäftigen soll. Eine Gesetzesänderung wird für die Bürger im Jahr 2020 buchstäblich sichtbar. Betreiber von Windkraftanlagen sind ab dann verpflichtet, die Anlagen mit einer bedarfsgerechten Nachtbeleuchtung auszustatten

Die Windräder dürfen dann nicht mehr -wie bisher- die ganze Nacht blinken. Beleuchtung wird ab 2020 also nur noch bei Bedarf erlaubt sein - zum Beispiel wenn sich ein Flugzeug nähert. Für dieses Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe von Windkraftanlagen wohnen, hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingesetzt.

Weitere Vorschläge kommen von Koalitionsarbeitsgruppe

Die von der Koalition eingesetzte Arbeitsgruppe soll bis März 2019 weitere Vorschläge für weitere konkrete Akzeptanzmaßnahmen erarbeiten. Sie wird sich u.a. mit höhenabhängigen Mindestabständen von Windrädern zu Häusern, Höhenbegrenzungen oder finanzielle Beteiligungen von Kommunen oder Veränderung in den Planungsverfahren auseinandersetzen.

Änderungen auch bei Ausschreibungen

Auch im Bereich der Ausschreibungen ergeben sich jetzt Veränderungen: Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Solarenergie in Höhe von jeweils 4 Gigawatt wurden auf den Weg gebracht. So werden jetzt Innovationausschreibungen eingeführt, um mehr Innovationen beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen. 
Die hocheffizienten, klimaschonenden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden laut beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission rückwirkend zum 1. Januar 2018 von der EEG-Umlage entlastet. Und auch für den zukünftigen Ausbau dieser Anlagen wird Planungssicherheit geschaffen, denn die Förderung wird bis zum Jahr 2025 verlängert.

Unionsfraktion hat sich erfolgreicht für Biomasseanlagenbetreiber stark gemacht

Da ein beihilferechtliches Verfahren durch die EU-Kommission und im Ergebnis sogar Rückzahlungsverpflichtungen für die Anlagenbetreiber drohten, müssen die Vergütungen für Solar-Dachanlagen gekürzt werden. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hat sich dabei für eine angemessene Regelung und Vertrauensschutz für bereits laufende Projekte stark gemacht. Ebenso hat sich die Unions-Fraktion erfolgreich für die Belange der Biomasseanlagenbetreiber eingesetzt, u. a. durch Anpassung zum Formaldehyd-Bonus und des Biomasse-Flexdeckels.“