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(Quelle: Frederik Lipfert | Unsplash)

5G von der Ampel

Gesetz soll Glasfaserausbau beschleunigen

Vom Festnetztelefon bis zur schnellen Internetanbindung: Das Telekommunikationsgesetz (TKG) setzt den Rechtsrahmen für die Informationsübertragung. Jetzt wird das Gesetz modernisiert.

Kaum etwas wandelt sich so schnell wie unsere Kommunikation: Noch vor einem Jahrzehnt stand im Mobilfunkbereich das Telefonieren im Vordergrund, heute dreht sich alles um einen schnellen Internetzugang – dieser Trend wird sich durch den neuen Mobilfunkstandard 5G sogar noch weiter verstärken. Auch im Festnetzbereich tut sich viel, dort werden Milliardenbeträge in neue gigabitfähige Netze aus Glasfaser investiert. Der Markt ordnet sich neu – damit werden moderne Spielregeln gebraucht.

Anreize für Ausbau

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes – womit aus dem TKG übrigens das „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ (TKMoG) wird – sollen u.a. neue Rahmenbedingungen für den Glasfasernetzausbau geschaffen werden, die den Unternehmen Anreize für einen zügigen und flächendeckenden Ausbau bieten. Außerdem will der Gesetzgeber die Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Im Nachhinein könnten so einmal kleine 5G-Sendeanlagen, die so genannten „Small Cells“, einfach an städtischen Bauten wie Straßenlaternen, Hinweisschildern oder Ampeln angebracht werden. 

Gut für Kommunen

Der digitalpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tankred Schipanski, betonte: „Wir schaffen mehr Planbarkeit für Kommunen bei der Planung beim Breitbandausbau. Wo in Zukunft gebaut wird, muss rechtzeitig – mindestens ein Jahr vorher – angezeigt werden. Damit reagieren wir auf die bisherige Unsicherheit, die für viele Kommunen ein Hindernis beim Breitbandausbau war.“

Mehr Planungssicherheit

Ebenfalls neu geregelt werden soll der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung, auf dessen Basis die Bundesnetzagentur die Mobilfunkfrequenzen in Deutschland vergibt: Das bisherige Vergabeverfahren von Mobilfunkfrequenzen, die Versteigerung, wird überarbeitet, um Telekommunikationsunternehmen mehr Planungssicherheit zu bieten.

Schnelles Internet gehört zur Daseinsvorsorge

Der zuständige Berichterstatter Stefan Sauer wies auf die Bedeutung der Gesetzesnovelle hin: „Bereits vor der Corona-Krise war klar: Eine vernünftige Kommunikationsinfrastruktur wie das schnelle Internet gehört unverzichtbar zu unserer Daseinsvorsorge. Homeoffice und Homeschooling während der Pandemie haben dies noch einmal verdeutlicht. Durch die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, neue Planungs- und Informationsinstrumente, die Stärkung alternativer Verlegemethoden wie das Trenching oder die erweiterten Anforderungen zur Frequenzordnung werden wichtige Rahmenbedingungen geschaffen, um den Ausbau unserer digitalen Infrastruktur – Breitband und Mobilfunk – weiter voranzutreiben.“