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Steffen Bilger

Steffen Bilger: "Nur der Bund allein kann es natürlich nicht richten"

Rede zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Heute Abend debattieren wir über den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Warum führen wir diese Debatte?

In erster Linie führen wir diese Debatte, weil wir in Deutschland Probleme bei der Luftreinhaltung haben und weil es – aus verschiedenen Grünen – zu Fahrverboten in bislang zwei Städten gekommen ist. Wenn es Fahrverbote gibt, müssen diese natürlich auch kontrolliert werden können, und um Kontrollmöglichkeiten geht es bei der vorgeschlagenen Gesetzesänderung.

Ich will aber erst einmal klarstellen, was das Wichtigste ist: Unser ganzer Einsatz sollte darauf konzentriert werden, Fahrverbote zu vermeiden, bzw. wenn sie bereits in Kraft getreten sind, sie so schnell wie möglich wieder überflüssig zu machen. Dafür sollten alle Beteiligten alles tun, und ich fordere insbesondere alle Landesregierungen und alle betroffenen Städte auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Luftreinhaltewerte schnell einzuhalten und Fahrverbote zu vermeiden.

Die Bundesregierung tut viel, um den betroffenen Städten und damit den von Fahrverboten bedrohten Anwohnern und Autofahrern beizustehen.

Wir unterstützen mit Fördermitteln in Milliardenhöhe – zur Umstellung auf Elektromobilität, zur Nachrüstung von Bussen und kommunalen Fahrzeugen, zur besseren Verkehrslenkung, durch den Bau von Straßen, die den Verkehr aus den Stadtzentren fernhalten, durch den Ausbau des ÖPNV-Angebots mit Bundesmitteln, durch die Förderung des Radverkehrs usw.

Aber: Nur der Bund allein kann es natürlich nicht richten, sondern auch alle betroffenen Bundesländer und Städte müssen ihren Beitrag leisten. Nicht dass ein falscher Eindruck entsteht: Ich bin vielen Oberbürgermeistern und Landesministern dankbar für ihren Einsatz, aber es sind schon Unterschiede festzustellen. Daher will ich noch einmal deutlich sagen: Alle müssen alles tun, um das Problem schnell zu lösen.

Zur Problemlösung gehört auch die vorhin debattierte Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Städte mit Grenzwertüberschreitungen unter 50 Mikrogramm werden vor Fahrverboten geschützt. Damit setzen wir konsequent das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um, das eben nun mal richtigerweise besagt, dass es unverhältnismäßig wäre, Fahrverbote zu erlassen in Städten, die kurz davor sind, die Grenzwerte einzuhalten.

Zudem bin ich froh, dass das Bundesumweltministerium zugesagt hat, alle Messstellen zu überprüfen. Es geht uns nicht darum, die Messstellen alle in den nächstgelegenen Park zu versetzen, sondern es geht darum, zu überprüfen, ob es Standorte gibt, die nicht den europäischen Vorgaben entsprechen. Solche rechtswidrigen Messstellenstandorte dürfen nicht zu Fahrverboten führen. Ich bin froh, dass unsere bereits im Frühjahr vergangenen Jahres geäußerte Position nun Konsens in der Bundesregierung geworden ist.

Ich will aber auch deutlich sagen: Die zuständigen Landesumweltbehörden sind aufgefordert, selbstkritisch zu hinterfragen, ob sie vielleicht nicht doch in der Vergangenheit Fehler bei der Aufstellung der Messstellen gemacht haben. Wo Korrekturbedarf ist, sollte korrigiert werden. Und für die Zukunft muss gelten: Wir dürfen den Rahmen der europäischen Vorgaben durchaus ausnutzen und müssen nicht strenger messen als der Rest Europas.

Doch zurück zum Straßenverkehrsgesetz: Wo Fahrverbote bestehen, müssen sie nun mal auch kontrolliert werden können. Wir durften uns ja in den vergangenen Wochen viel Kritik anhören. Ich will aber schon daran erinnern, dass wir beispielsweise von der Umweltministerkonferenz der Länder aufgefordert wurden, entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. Im Beschluss der Umweltministerkonferenz werden wir ausdrücklich aufgefordert, datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den „Einsatz automatisierter Überwachungseinrichtungen“ zu erlassen.

Dementsprechend schaffen wir eine rechtliche Grundlage für die Länder, die dann noch immer selbst entscheiden können, wie sie Fahrverbote kontrollieren wollen. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden werden in die Lage versetzt, anlassbezogen unter Abruf der zu einem Kennzeichen im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten technischen Daten des Fahrzeugs festzustellen, ob das Fahrzeug zur Verkehrsteilnahme in einem Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen berechtigt ist. Hierfür soll der Gesetzentwurf die Möglichkeit eines automatisierten Abrufs der beim Kraftfahrt-Bundesamt hinterlegten Fahrzeugdaten in Verbindung mit einer automatisierten Kennzeichenerfassung schaffen.

Selbstverständlich können Fahrverbote aber auch durch sogenannte Anhaltekontrollen durchgeführt werden. Welche Form der Kontrolle genutzt werden soll, entscheiden die jeweiligen Länder in Absprache mit den betroffenen Städten.

Wir haben den ursprünglichen Entwurf bereits an einigen Stellen nachgebessert – so haben wir das in der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats deutlich gemacht –, und wir sind natürlich offen für weitere Verbesserungsvorschläge im parlamentarischen Verfahren. Zu den Nachbesserungen gehört die Präzisierung, dass Kontrollen nur „stichprobenartig“ erfolgen dürfen. Die Regelung soll also keine flächendeckende Überwachung ermöglichen, sondern Städte, in denen diese Möglichkeit angewandt werden soll, können an wechselnden Orten mit entsprechenden Geräten ein Fahrverbot durch Bedienstete der zuständigen Behörde kontrollieren. Es wurde auch noch einmal verdeutlicht, dass es nicht um Videoaufnahmen geht, sondern um Einzelaufnahmen.

Ich freue mich auf eine konstruktive Debatte zu diesem Gesetzesvorhaben. Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal betonen: Wenn es keine massiven Grenzwertüberschreitungen mehr gibt, dann gibt es keine Fahrverbote mehr, und wenn es keine Fahrverbote mehr gibt, müssen wir auch nicht über die Kontrolle von Fahrverboten diskutieren. Also, arbeiten wir alle gemeinsam daran, dass wir schnell vorankommen und die bestehenden Probleme bei der Luftreinhaltung lösen.