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Steffen Bilger: Es geht es um die Anpassung der Mautsätze bei der Lkw-Maut zum 1. Januar 2019 an das neue Wegekostengutachten

Rede zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erneut geht es heute um die Lkw-Maut. Für viele klingt dies nach einem trockenen Thema. Das ist es aber nicht; denn jeder Cent Lkw-Maut-Einnahmen steht für lebendige Verkehrsadern in Deutschland.

Die Veränderungen bei der Maut, die wir nun vornehmen, bescheren uns ein Mehr an Geld, das wir in die Verbesserung der Infrastruktur zum Wohl unseres Landes und seiner Bürger investieren. Wir rechnen durch die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen und durch die neuen Mautsätze mit einem jährlichen Plus von 2,5 Milliarden Euro. Das ist eine Steigerung um über die Hälfte, von 4,7 Milliarden Euro im vergangenen Jahr auf 7,2 Milliarden Euro ab 2019. Das ist viel Geld – Geld, das wir in unsere Infrastruktur investieren. Diese Summe ist ein wichtiger Bestandteil des konsequenten Investitionshochlaufs, den diese Koalition nun schon seit vielen Jahren betreibt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Kirsten Lühmann [SPD])

Eine meiner Aufgaben als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium sind Spatenstiche und Verkehrsfreigaben.

(Karl Holmeier [CDU/CSU]: Bravo!)

Beides mache ich sehr gerne, wie Sie sich vorstellen können.

(Oliver Luksic [FDP]: Dafür brauchen wir einen Staatssekretär?)

– Nein, das ist ein Teil meiner Aufgaben, lieber Kollege Luksic. Zusätzlich gibt es natürlich noch viele weitere.

(Oliver Luksic [FDP]: Dann ist es gut!)

Wie Sie sich vorstellen können, sind das Schönste dann doch die Verkehrsfreigaben, wie letzten Freitag in Bad Neuenahr in Rheinland-Pfalz. In den nächsten Wochen haben wir Spatenstiche und Verkehrsfreigaben in Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen usw. Man sieht: Es geht mit der Infrastruktur in unserem Land voran.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Man sieht ganz konkret vor Ort, wo die Mauteinnahmen landen und wie sie den Menschen, der Wirtschaft und auch der Umwelt durch Stauvermeidung helfen.

In der vorletzten Sitzungswoche haben wir uns in erster Lesung mit dem Entwurf der Bundesregierung eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschäftigt. Worum geht es bei diesem Gesetz? Es geht es um die Anpassung der Mautsätze bei der Lkw-Maut zum 1. Januar 2019 an das neue Wegekostengutachten. Wie gesagt: Klingt trocken, ist es aber nicht. Gestern hat sich der Verkehrsausschuss mit dem Gesetzentwurf befasst. Als Ergebnis der Beratungen gibt es zwei wichtige Änderungen im Gesetzentwurf, die ich kurz benennen möchte.

Als Erstes komme ich zur Mautbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Nach dem geltenden Bundesfernstraßenmautgesetz sind landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h von der Lkw-Maut befreit. Um land- und forstwirtschaftliche Betriebe von unnötiger Bürokratie zu entlasten, wird seit dem 1. Juli 2018 zusätzlich auf Kulanzbasis der Befreiungstatbestand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge aus dem Güterkraftverkehrsgesetz entsprechend bei der Lkw-Maut angewendet. Der Anwendungsbereich des Güterkraftverkehrsgesetzes betrifft unter anderem Lenk- und Ruhezeiten für das Fahrpersonal.

Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird die derzeit geltende Anwendungspraxis inklusive der Kulanzregelung im Gesetz nachgezeichnet. Hierzu wird die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h als neues Tatbestandsmerkmal des Güterkraftverkehrsgesetzes eingefügt und ein Verweis auf den Befreiungstatbestand nach dem Güterkraftverkehrsgesetz eingebracht. Damit ist ein Gleichlauf der Be­freiungstatbestände in Bundesfernstraßenmautgesetz und Güterkraftverkehrsgesetz gewährleistet. Mit der 40-km/h-Grenze werden außerdem Wettbewerbsverzerrungen zulasten des gewerblichen Straßengüterkraftverkehrs verhindert. Damit folgen wir den berechtigten Bedenken mittelständischer Transportunternehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Der zweite wichtige Punkt betrifft die Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah bereits eine Mautbefreiung für Elektro-Lkw vor. Das ist richtig und wichtig. Die Koalitionsfraktionen wollen aber noch mehr für den Klimaschutz und die Förderung der alternativen Antriebe tun. Deshalb sollen auch Erdgas-Lkw bei der Maut begünstigt werden. Die Mautpflichtgrenze liegt bei 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. In der Gewichtsklasse ab 7,5 Tonnen gab es laut KBA-Statistik zum 1. Januar 2018 gerade einmal 339 in Deutschland zugelassene Erdgas-Lkw. Das ist zu wenig. Deshalb wollen wir die Erdgas-Lkw für zwei Jahre komplett von der Maut befreien. Ab 2021 sollen diese Fahrzeuge dann eine reduzierte Lkw-Maut zahlen. Bei einer jährlichen Fahrleistung von 100 000 Kilometern lassen sich durch die Befreiung bis zu 19 000 Euro im Jahr sparen. Je nach jährlicher Fahrleistung ist es damit möglich, die Mehrkosten eines Erdgasfahrzeugs im Vergleich zum Diesel-Lkw innerhalb weniger Betriebsjahre durch die Mautersparnis auszugleichen. Wir werden mit großem Interesse verfolgen, wie sich die Zulassungszahlen für schwere Nutzfahrzeuge mit Erdgasantrieb entwickeln. Ich will alle Unternehmen mit Lkw im Fuhrpark und alle Lkw-Hersteller auffordern, diese Chance zu nutzen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Unterm Strich liegt Ihnen ein guter, modifizierter Gesetzentwurf vor. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)