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Steffen Bilger: Der Fahrerqualifizierungsnachweis gilt europaweit

Redebeitrag zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zugegeben, der Tagesordnungspunkt klingt nicht gerade spannend: „Gesetz über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht“.

(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geiles Wort!)

– Danke. – Zudem geht es auch noch um eine umzusetzende EU-Richtlinie.

Aber dieses Gesetz – ich komme noch darauf zurück – gibt mir einen guten Grund, heute einmal Danke zu sagen. Denn in der Coronapandemie wurde Großes geleistet. Also danke allen Lkw-Fahrern, danke allen Logistikern für ihren Einsatz, danke für die Spitzenleistung, unsere Bevölkerung mit Klopapier, mit Nudeln, mit Hefe, mit allem, was nötig war, zu versorgen!

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Torsten Herbst [FDP])

Wenn wir auf den bisherigen Verlauf der Coronapandemie zurückblicken, dann können wir wirklich sagen: Auch wenn es manchmal ein paar leere Regale gegeben hat – wir konnten uns immer sicher sein, dass Nachschub kommt. Die Logistikketten haben funktioniert, auch für die Wirtschaft, für die Belieferung für die Produktion in der Industrie.

Nun aber zum vorliegenden Gesetz. Es dient nicht nur der Umsetzung europäischer Vorgaben in nationales Recht, sondern erfüllt zugleich Forderungen des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2016. Der Deutsche Bundestag forderte die Bundesregierung damals auf, ein einheitliches Anerkennungs- und Überwachungssystem für anerkannte Ausbildungsstätten einzuführen, ein nationales zentrales Register zur Erfassung der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern zu schaffen und den Fahrerqualifizierungsnachweis bundesweit einzuführen. Dieser soll dann als Ersatz für die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein zum Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation dienen.

Der vorliegende Gesetzentwurf geht aufgrund der 2018 erlassenen europäischen Vorgaben sogar über diese Forderungen hinaus, aber nicht mit zusätzlichen Belastungen, sondern mit Entlastungen für die Unternehmen und Fahrer.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es wird künftig möglich sein, nicht nur absolvierte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Berufskraftfahrern nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht in dem zentralen Register zu erfassen und bei Bedarf mit den Mitgliedstaaten auszutauschen. Erfasst werden auch Personen, die zum Beispiel eine nationale Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer erfolgreich absolviert haben, sowie Lkw-Fahrer, die künftig als Busfahrer gewerbliche Beförderungen durchführen. Dieser europaweite Austausch über die Qualifikation unserer Lastwagenfahrer ist dringend notwendig in einer Branche, die zu einem großen Teil grenzüberschreitend tätig ist und eine Schlüsselbranche in unserer globalisierten Gesellschaft darstellt.

Das neue Register beim Kraftfahrt-Bundesamt treibt die Digitalisierung in Deutschland voran und ist darüber hinaus ein Beitrag zur Nachhaltigkeit; denn bislang ausgestellte papierbasierte Teilnahmebescheinigungen werden durch die Registereinträge ersetzt. Die Fahrer müssen dann nicht mehr fünf Jahre lang Papier sammeln und dieses bei der Behörde vorlegen, um den Fahrerqualifizierungsnachweis zu erhalten. Ein schneller Blick des Behördenmitarbeiters in das Register genügt künftig.

Wie ich bereits erwähnt habe, sieht der Gesetzentwurf vor, anstelle der bisherigen Schlüsselzahl 95 im Führerschein künftig bundesweit den Fahrerqualifizierungsnachweis auszustellen. Die Ausstellung erfolgt ohne das beim Führerschein geltende Wohnsitzprinzip. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch französische Fahrer, die in Deutschland beschäftigt sind und hier ihre Weiterbildung machen, aber in Frankreich wohnen, einen deutschen Fahrerqualifizierungsnachweis erhalten können. Die bislang bestehende sogenannte Grenzgängerproblematik fällt damit weg; bislang hatten diese Fahrer ja keine Möglichkeit, den erforderlichen Weiterbildungsnachweis in ihr Führerscheindokument eintragen zu lassen.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis gilt europaweit und kann einem französischen Fahrer wie einem deutschen Fahrer direkt nach Hause geschickt werden. Somit fallen lästige zusätzliche Behördengänge weg. Das Ausstellungsverfahren ist vergleichbar mit dem des Führerscheins und wurde mit den Ländern intensiv abgestimmt. Auf diese Weise konnten bereits bestehende Verfahren genutzt und konnte auf unnötige Bürokratie verzichtet werden.

Der dritten Forderung des Deutschen Bundestages, nach einem einheitlichen Anerkennungs- und Überwachungssystem für Ausbildungsstätten, wurde ebenfalls entsprochen. Für alle gelten nun die gleichen Regeln; diese Vereinheitlichung ist zwangsläufig notwendig.

Die europäischen Vorgaben verbieten es – aus nachvollziehbaren, datenschutzrechtlichen Gründen –, dass Private auf das europaweite Register zugreifen können. Auch die hierfür notwendigen Verfahrensanpassungen sind eng mit den Ländern abgestimmt.

Zu guter Letzt sehen die europäischen Vorgaben Klarstellungen im Anwendungsbereich vor. Die EU hat im Zuge einer Evaluierung festgestellt, dass aus Sicht der Fahrer bislang nicht ohne Weiteres erkennbar war, wer wann qualifizierungspflichtig ist. Diese Unsicherheiten spiegelten sich auch in unserer deutschen Gesetzgebung wider. Sie werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf beseitigt.

Für beispielsweise Handwerker, Fahrer in Landwirtschafts- oder Gartenbauunternehmen oder im ländlichen Raum wurden die Ausnahmetatbestände überarbeitet. Den ländlichen Raum nehmen wir ja besonders in den Blick, beispielsweise wenn es um Fragen der Digitalisierung geht oder auch bei der Versorgung mit Hausärzten. Das findet jetzt aber auch seinen Niederschlag in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Dabei bleiben seine Lage und seine Grenzen jedoch nicht ungenau, sondern sind eindeutig für die gesamte Bundesrepublik definiert.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Noch mal zusammengefasst: Wir beschließen heute ein Gesetz, das wichtige Forderung des Deutschen Bundestages aufgreift, das EU-Vorgaben umsetzt und das eine klare Verbesserung für die Logistikwirtschaft und die Beschäftigten darstellt. Ich bitte Sie, dieses wichtige Vorhaben zu unterstützen und dem vorliegenden Gesetz zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)