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Steffen Bilger: Auch zukünftig soll es einen einheitlichen Mautsatz für Autobahnen und Bundestraßen geben

Rede zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 53 Milliarden Euro Lkw-Mauteinnahmen seit 2005! Allein im letzten Jahr betrugen die Einnahmen aus der Lkw-Maut 4,7 Milliarden Euro, die abzüglich der Kosten für die Mauterhebung und -kontrolle sowie der Mittel für die Mautharmonisierung zweckgebunden für die Bundesfernstraßen verwendet werden. Damit ist die Lkw-Maut der größte Einnahmeposten für die Verkehrsinfrastrukturfinanzierung und eine echte Erfolgsgeschichte. Das sage ich sehr deutlich vor dem Hintergrund mancher Presseberichte in den vergangenen Wochen. Wir können stolz sein auf das Lkw-Mautsystem, das wir in Deutschland haben.

Auch durch die Lkw-Mauteinnahmen konnten wir den Investitionshochlauf finanzieren, den wir in den vergangenen Jahren konsequent begonnen und umgesetzt haben. Diese grundsätzliche Erfolgsgeschichte Lkw-Maut hatte ein großes Problem, nämlich die beiden Schiedsgerichtsverfahren. Erfreulicherweise kann nun diese negative Seite ad acta gelegt werden. Jetzt können wir uns wieder den Zukunftsthemen zuwenden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wie überall geht es auch beim Verkehr häufig um das Thema Nummer eins, nämlich um das liebe Geld. Wer stellt die Infrastruktur bereit, und wer finanziert? Klar, der Staat ist für die Bereitstellung einer intakten Infrastruktur verantwortlich. Die Finanzierung muss aber mehr und mehr durch diejenigen erfolgen, die die Straßen nutzen und mit ihren Lkws Geld verdienen. Mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen seit dem 1. Juli 2018 haben wir einen weiteren Schritt zur Verstetigung und Verstärkung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung gemacht. Mit der Mautausweitung hat sich das mautpflichtige Streckennetz in unserem Land von vorher 15 000 Kilometer auf 52 000 Kilometer mehr als verdreifacht. Trotz der großen technischen Herausforderungen hat die Mautausweitung reibungslos geklappt.

Bei der Erhebung von Mautgebühren müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Vorgaben des EU-Rechts beachten. Danach müssen sich die Infra­strukturgebühren an den Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung sowie den Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Die jeweils geltenden Mautsätze werden durch wissenschaftlich fundierte Wegekostengutachten ermittelt. Das neue Gutachten liegt seit Frühjahr vor und deckt den Zeitraum 2018 bis 2022 ab. Mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf sollen zum 1. Januar 2019 die Mautsätze an die Ergebnisse des neuen Wegekostengutachtens angepasst werden.

Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes schaffen wir Planungssicherheit für die Branche, aber auch für unsere Infrastrukturfinanzierung. In den nächsten Jahren, meine Damen und Herren, können wir mit Mauteinnahmen von durchschnittlich 7,2 Milliarden Euro planen. Diese große Summe verteilen wir auf alle Regionen Deutschlands. Damit gewährleisten wir eine moderne, sichere, leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in ganz Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich kann an den ersten Debattenpunkt heute Morgen im Plenum anknüpfen, bei dem es um den Stand der deutschen Einheit ging. Gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land spielen eine große Rolle. Dazu leisten die Einnahmen aus der Lkw-Maut in der Verkehrsinfrastruktur einen großen Beitrag.

Auch zukünftig soll es einen einheitlichen Mautsatz für Autobahnen und Bundestraßen geben. Das war eine wichtige Forderung von Vertretern des mittelständischen Gewerbes und aus dem ländlichen Raum, der wir aus guten Gründen gefolgt sind.

Mit der Einführung von drei Gewichtsklassen bei der Lkw-Maut sollen zudem zwei Entschließungen des Deutschen Bundestages umgesetzt werden. Insbesondere im Hinblick auf leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen soll die Gesetzesänderung für mehr Gerechtigkeit bei den Tarifen sorgen, indem wir schwerere Fahrzeuge, die unsere Straßen stärker beanspruchen, finanziell mehr belasten. Ich kann mich gut erinnern an viele Berichterstattergespräche, die wir dazu in der letzten Legislatur geführt haben, und ich bin froh, dass wir uns als Abgeordnete hier durchsetzen konnten und das jetzt umsetzen können.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir schaffen Anreize für die Nutzung klima- und umweltfreundlicher sowie leiser Lkw: Wir befreien Elektro-Lkw von der Maut und rechnen bei den Mautsätzen erstmals die Lärmkosten mit ein. Die Befreiung der Elektro-Lkw von der Maut leistet einen Beitrag als Signal an die Branche, dass wir auf alternative Antriebe setzen, aber auch zur Luftreinhaltung in den Städten.

Bei den Diskussionen im Bundesrat gab es zwei Themenkomplexe, die eine besonders große Rolle gespielt haben: die Mautbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie für kommunale Fahrzeuge der Abfallentsorgung. Wir unterstützen den Vorschlag des Bundesrates, land- und forstwirtschaftliche Unternehmen von Bürokratie und Kosten zu entlasten. Der Bundesrat hat etwas andere Vorstellungen gehabt. Wir sind uns aber, glaube ich, im Grundsatz einig. Eine weitere Forderung war, dass Fahrzeuge zur Müllentsorgung von der Maut befreit werden. Dieser Ausnahme wollen wir nicht zustimmen. Wir lehnen weitere Ausnahmen ab.

Meine Damen und Herren, uns liegt ein guter Gesetzentwurf vor. Wir liefern. Wir haben die Ziele, die wir uns für diese Legislaturperiode bei der Lkw-Maut vorgenommen haben, damit so gut wie umgesetzt.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche gute Beratungen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Reinhold Sendker [CDU/CSU]: Guter Mann!)