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(Quelle: pixabay)

Milliarden-Investitionen in den Nahverkehr

Mehr Regional- und S-Bahnen sowie zusätzliche Mittel für den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen

Mit gleich zwei wichtigen Gesetzen, die der Bundestag jetzt beschlossen hat, fördern wir den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit zusätzlichen Milliarden. 

Regionalisierungsgesetz: Über 5 Milliarden Euro zusätzlich

Mit dem „Regionalisierungsgesetz“ erhalten die Länder mehr Geld für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs: Damit soll insbesondere der Betrieb von mehr Regional- und S-Bahnen finanziert werden. Die bislang für 2020 vorgesehene Erhöhung auf 8,8 Milliarden Euro wird nun um weitere 150 Millionen Euro aufgestockt. 

Doch auch in den kommenden Jahren bewirkt das Regionalisierungsgesetz, dass die finanzielle Unterstützung für den ÖPNV weiter aufgestockt wird: Unter Berücksichtigung der Dynamisierung dieser Erhöhung und einer erneuten Aufstockung um weitere 150 Millionen Euro belaufen sich die zusätzlichen Mittel 2021 bereits auf 302,7 Millionen Euro, 2022 auf 308,1 Millionen Euro und 2023 auf circa 463,7 Millionen Euro. Die bestehende Dynamisierung in Höhe von 1,8 Prozent bleibt erhalten. Insgesamt erhöhen sich damit die Regionalisierungsmittel über die Jahre 2020 bis 2031 addiert um circa 5,2 Milliarden Euro.

„Wir gehen wirklich in die Regionen“

Bundesminister Andreas Scheuer lobte das Gesetz: „Wir schaffen mehr Geld für den Betrieb von Bussen und vor allem von Bahnen in den Regionalverkehren vor Ort.“ Er betonte die Bedeutung der Maßnahme für die Anbindung der breiten Fläche an die städtischen Räume und forderte die Bundesländer auf, die Chancen, die das Regionalisierungsgesetz bietet, zu ergreifen: „Das ist die gute Botschaft für die Bürger – wir gehen wirklich in die Regionen.“

GVFG: Milliarden für Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen

Auch die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) werden aufgestockt: Von derzeit 332 Millionen Euro auf etwa 665 Millionen Euro im Jahr 2020 und auf eine Milliarde Euro ab 2021. Eine weitere Erhöhung ist 2025 auf dann 2 Milliarden Euro vorgesehen. Ab 2026 steigt dieser Betrag erneut um 1,8 Prozent jährlich.
Diese Gelder fließen in die Bestandssanierung von ÖPNV-Anlagen wie Gleise sowie in den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen Nahverkehrs – darunter fallen auch Straßenbahnen und U-Bahnen.

„Quantensprung für den öffentlichen Verkehr“

Michael Donth nannte das GVFG einen „Quantensprung für den öffentlichen Verkehr“ und einen „Quantensprung für die Schiene“. Er betonte: „Das Gesetz steigert den regelmäßigen Förderanteil des Bundes von bisher 60 Prozent auf 75 Prozent, und bei der Elektrifizierung sogar auf 90 Prozent.“