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Michael Kießling: Wir müssen diese Situation als Chance zur verstärkten Digitalisierung wahrnehmen

Rede zum Planungssicherstellungsgesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die aktuelle Krise verstärkt die Herausforderung auf dem angespannten Wohnungsmarkt in vielen Regionen Deutschlands. Die positiven Tendenzen bei den Baugenehmigungen im letzten Jahr – mit über 360 000 genehmigten Wohnungen – und die durchwegs positiven Zahlen Anfang des Jahres werden aktuell ausgebremst. Deshalb müssen wir die Grundlage schaffen, die geübte und eingefahrene Praxis zu optimieren, um dringend benötigtes Baurecht zu schaffen; denn bezahlbares Wohnen wird in und auch nach der Epidemie benötigt. Bauherren, Mieter, Unternehmen, Investoren und Kommunen brauchen Planungs- und Verfahrenssicherheit sowie die Chance auf Wachstum oder einfach nur die Erfüllung des Wunsches nach den eigenen vier Wänden.

Wir brauchen schon jetzt die Möglichkeit, Verwaltungsverfahren mit Beteiligungsverfahren trotz der Kontaktbeschränkungen weiterhin effizient durchzuführen. Eine mögliche Lösung ist die Digitalisierung. Schon im Koalitionsvertrag haben wir zum Beispiel beschlossen, die Digitalisierung auch im Bauleit- und Bauplanungsrecht stärker voranzutreiben.

Nach den bisherigen Maßnahmen und Anträgen zur Digitalisierung des Planens und Bauens folgt nun das Planungssicherstellungsgesetz. Damit ermöglichen wir handlungs- und arbeitsfähige Verwaltungen, Digitalisierung der Bauleitplanungsverfahren, die Bekanntmachung der Verfahrensunterlagen über digitale Plattformen oder die Nutzung digitaler Beteiligungsverfahren, zum Beispiel die Einführung von Onlinekonsultationen anstatt physischer Anwesenheit bei Erörterungsterminen und Antragskonferenzen.

Vereinfacht gesagt: Wir erleichtern es, Informationen auszutauschen und allen Beteiligten zur Verfügung zu stellen, Transparenz herzustellen und die Kommunikation sowie die Einbindung der Beteiligten und Betroffenen trotz der bestehenden Beschränkungen zu ermöglichen. Dadurch schaffen wir Alternativen zu den weiterhin bestehenden analogen Prozessen und gleichzeitig mehr Akzeptanz für neue Wege der Digitalisierung, und das alles natürlich unter der Maßgabe digitaler Barrierefreiheit. Dabei geht es aber nicht nur um Transparenz und öffentliche Beteiligung, sondern auch um die Vereinfachung der Bürokratie und die Möglichkeit, Kosten zu senken.

Liebe Opposition, ein kurzer Blick in Ihre Anträge. Sie scheinen lediglich Achslastbeschwerer zu sein, das heißt, da steht nichts Neues drin,

(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Das ist nichts Neues!)

weder im Antrag der Linken noch im Antrag der Grünen. Entsprechende Punkte haben wir bereits mit unserem Planungsbeschleunigungsgesetz abgedeckt.

(Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Nein!)

Wir haben schon in früheren Anträgen Potenziale aufgezeigt und erste Schritte bereits eingeleitet.

(Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Dann können Sie ja zustimmen, wenn das nichts Neues ist!)

Vieles wurde initiiert, aber wir wissen auch, dass weiterhin Potenzial besteht. Deshalb müssen wir diese Situation als Chance zur verstärkten Digitalisierung wahrnehmen, um die Prozesse schneller, zuverlässiger und transparenter zu gestalten. Ich wünsche uns eine schöne Abstimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)